Vogelgrippe: Teile Schaffhausens werden Überwachungszone

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Um die Seuche zu bezwingen, sollen einschneidende Massnahmen umgesetzt werden. Bild: Pixabay

In einer Hobby-Geflügelhaltung in der Gemeinde Hüntwangen im Zürcher Unterland erkrankten Hühner an einer hoch-ansteckenden Variante der Vogelgrippe. Das teilte das Veterinäramt des Kantons Schaffhausen in einer Medienmitteilung mit. Daher gelten bereits ab morgen, Samstag, die höchsten Sicherheitsbestimmungen eine «Überwachungszone» wird rund um den Betrieb gezogen. Auch Teile des Kantons Schaffhausen liegen in dieser, die im Kanton die Gemeinden Buchberg und Rüdlingen sowie die Gebiete südlich der Bahnlinie in den Gemeinden Trasadingen, Wilchingen und Neunkirch umfasst. Geflügelhalter in der Überwachungszone müssen strenge Schutz- und Hygienemassnahmen einhalten. Amtliche Tierärzte des Veterinäramts sollen dann in diesen Beständen den Seuchenstatus des Geflügels überprüfen. Eier und Geflügel dürfen in der Zone nur unter strengen Auflagen und mit einer Bewilligung des Kantonstierarztes transportiert werden. 

Zudem gilt ab Montag, 29. November, entlang des Untersees und des Rheins in einem 1 km-Uferstreifen ein Kontrollgebiet und in einem 3 km-Uferstreifen ein Beobachtungsgebiet.

Im Kontrollgebiet gelten besondere Vorschriften für die Fütterung und den Auslauf. So dürfen Hühner, Gänse und anderes Geflügel nur noch unter Auflagen ins Freie, zum Beispiel in Aussenräume mit dichtem Dach und vergitterten Seitenwänden oder auf Auslaufflächen, die mit einem Netz vor Wildvögeln geschützt sind. 

Wassergeflügel und Laufvögel müssen zudem getrennt vom übrigen Hausgeflügel gehalten werden. In den Beobachtungsgebieten ist das Geflügel besonders gut zu beobachten, Todesfälle sind aufzuzeichnen und Krankheitssymptome und Seuchenverdacht sind zu melden. 

Nach heutigem Wissenstand ist der aktuell zirkulierende Virusstamm nicht auf den Menschen übertragbar. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können nach wie vor ohne Bedenken konsumiert werden. (rd)

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