Stefan Keller darf nicht mehr gegen Infantino ermitteln

Schaffhauser Nachrichten | 
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Stefan Keller wollte ein weiteres Strafverfahren gegen Infantino übernehmen. Dies wurde ihm zum Verhängnis. Symbolbild: Pixabay

Der Schaffhauser Stefan Keller darf gemäss SDA nicht mehr gegen den Fifa-Präsident Gianni Infantino ermitteln. Als ausserordentlicher Bundesanwalt war Keller vom Parlament eingesetzt worden, um die nicht-protokollierten Geheimtreffen mit dem ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber zu untersuchen. Gegen Lauber, Infantino und weitere Personen waren mehrere Strafanzeigen gestellt worden.

Grund für den Entscheid sind öffentliche Äusserungen Kellers. So wollte Keller ein weiteres Strafverfahren gegen Infantino übernehmen. Dieses stand jedoch nicht in Zusammenhang mit den Treffen mit Lauber. Gegen die Ermittlungen hat sich Infantino gewehrt und ein Ausstandsgesuch gestellt. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat nun ein Ausstandsbegehren von Infantino gutgeheissen.

Gemäss dem Bundesstrafgericht bestehen «berechtigte Zweifel an der Unbefangenheit des Gesuchsgegners dem Gesuchsteller gegenüber». Der Entscheid wird auf Aussagen Kellers in drei Medienmitteilungen und eine Aussage in einer juristischen Fachzeitschrift gestützt. (eku)

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