Fall Sony S.: «Kein ­Urteil wäre dem, was ­passiert ist, ­gerecht geworden.»

Maria Gerhard | 
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Die Shisha-Bar, vor der die Tat geschah. BIld: Jörg-Peter Rau

Das Konstanzer Landgericht hat gestern im Fall Sony S. ein Urteil gefällt: Beide Angeklagten müssen in Haft. Auch das Urteil wollte das Landgericht eigentlich nicht bekannt geben.

Das Urteil um den erstochenen Schaffhauser Sony S. wurde, ein paar Tage früher als eigentlich vom Konstanzer Landgericht angesetzt, gefällt: Der Anwalt der Familie des Opfers, Ingo Lenssen, bestätigt, dass der 19-jährige Hauptangeklagte wegen Totschlags zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Der 21-jährige Mitangeklagte geht für ein Jahr und neun Monate in Haft.

Der Hauptangeklagte hatte im März 2017 vor einer Shisha-Bar in Konstanz den 19-jährigen Sony S. mit einem Messer niedergestochen. Dieser verstarb kurz darauf an seinen Verletzungen. Den beiden Angeklagten wurde zudem zur Last gelegt, einen Begleiter des Getöteten durch Schläge verletzt zu haben. Vor den Messerstichen war es zu einem Streit zwischen mehreren Personen gekommen.

Unbefriedigend für die Opferfamilie

Lenssen und auch die Staatsanwaltschaft hatten ursprünglich auf Mord plädiert. Ersterer forderte für den Hauptangeklagten zehn Jahre Haft. «Das Gericht konnte jedoch keine niederen Beweggründe feststellen», sagt Lenssen. Das sei eine Voraussetzung für den Tatbestand «Mord». Für die Familie, die in diesem Prozess als Nebenklägerin auftrat, sei das Urteil wenig befriedigend. Sie hätte wohl gerne die Höchststrafe gesehen. «Aber kein Urteil wäre dem, was passiert ist, gerecht geworden», sagt Lenssen. Ob die Familie in Revision gehe, werde sich wohl in nächster Zeit entscheiden.

«Aber kein ­Urteil wäre dem, was ­passiert ist, ­gerecht geworden.»

Ingo Lenssen, Anwalt der Familie des Opfers

Urteil sollte geheim bleiben

Indes überrascht das Vorgehen des Konstanzer Landgerichts: Nachdem die Öffentlichkeit aufgrund des Jugendstrafrechts von dem Prozess ausgeschlossen wurde, wollten sie auf Anfrage der SN auch das Urteil nicht öffentlich machen. Das erklärte Mirja Poenig, Sprecherin des Landgerichts. Tatsächlich gibt es nach Auskunft von Ingo Lenssen im deutschen Strafgesetzbuch einen entsprechenden Passus, der das bedingt. «Aber man muss dem Gericht zugutehalten, dass es zehn Familienmitgliedern die Anwesenheit erlaubt hat», sagt er, «damit kann man sagen, dass man die Öffentlichkeit gewahrt hat.»

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