Siebeneinhalb Jahre Gefängnis für Mörder von Sony

Maria Gerhard | 
Noch keine Kommentare
Im Fall des getöteten Sony S. aus Schaffhausen ist das Urteil gesprochen worden. Bild: Jörg-Peter Rau

Am Konstanzer Landgericht ist das Urteil im Fall der Tötung am Schaffhauser Sony S. gefallen - auch gegen den Mitangeklagten.

Das Urteil um den erstochenen Schaffhauser Sony S. wurde ein paar Tage früher als ursprünglich vom Konstanzer Landgericht angesetzt, gefällt: Der Anwalt der Familie des Opfers, Ingo Lenssen, bestätigt, dass der 19-jährige Hauptangeklagte wegen Totschlag zu 7,5 Jahren Haft verurteilt wurde. Der 21-jährige Mitangeklagter geht für ein Jahr und neun Monate in Haft. Der Hauptangeklagte hatte im März 2017 vor einer Shisha-Bar in Konstanz den 19-Jährigen Sony S. mit einem Messer niedergestochen. Dieser verstarb kurze Zeit später im Krankenhaus an seinen Verletzungen.

Den beiden Angeklagten wurde zudem zur Last gelegt, einen Begleiter des Getöteten durch Schläge verletzt zu haben. Laut Ermittlungen war es vor den Messerstichen zu einem Streit zwischen mehreren Personen gekommen. Lenssen und auch die Staatsanwaltschaft hatten ursprünglich auf Mord plädiert. Ersterer forderte für den Hauptangeklagten zehn Jahre Haft. «Das Gericht konnte jedoch keine niederen Beweggründe feststellen», sagt Lenssen. Das sei eine Voraussetzung für den Tatbestand «Mord».

Für die Familie, die in diesem Prozess als Nebenkläger auftrat, sei das Urteil wenig befriedigend. Sie hätten wohl gerne die Höchststrafe gesehen. «Aber kein Urteil wäre, dem was passiert ist, gerecht geworden», sagt Lenssen. Ob die Familie in Revision gehe, würde sich wohl in nächster Zeit entscheiden. 

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren