Wenn Durchzug im Büro krank macht

Schaffhauser Nachrichten | 
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Der Arbeitgeber muss für den Schutz der Gesundheit seiner angestellten sorgen, auch bei offenen Fenstern. Bild. Pixabay

In unserer Serie «Recht im Alltag» gehen wir Ungewissheiten nach und versuchen Licht ins Dunkle zu bringen. Heute zum Thema: «Durchzug im Büro».

Frage: Ich arbeite in einem Gemeinschaftsbüro, und einige Leute lassen manchmal längere Zeit die Fenster offen. Manchmal zieht es auch durch die Türe. Da ich auf Durchzug sehr empfindlich reagiere, bin ich immer wieder erkältet oder habe Schulterschmerzen. Meinen Kollegen habe ich das immer wieder erklärt, aber es nützt nichts. Was kann ich unternehmen?

Antwort: Nach OR Art. 328 hat der Arbeitgeber für den Schutz der Gesundheit seiner Angestellten zu sorgen. Dafür muss die Geschäftsleitung die notwendigen Massnahmen treffen. Nach Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz ist ein gesundes und der Art der Arbeit angemessenes Raumklima zu gewährleisten. Nach dieser Verordnung können die Angestellten selber Vorschläge zum Gesundheitsschutz machen. Es war richtig, zuerst mit ihren Kollegen zu reden. Reagieren diese nicht darauf, ist ein Gespräch mit dem Vorgesetzten notwendig. Dabei könnte ein ärztliches Zeugnis nützlich sein. Nutzen Sie ihr Recht, Vorschläge zu machen, wie man die Luftzufuhr im Raum vernünftig regeln könnte. Ein Argument ist, dass regelmässige Lüftung von fünf Minuten statt Dauerdurchzug Energie spart. (R. H.)

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