Bauwillige nicht noch bestrafen
Zu «Angst vor Willkür in den Gemeinden», SN vom 21. 3.
Eine Gemeinde, die einen schützenswerten Dorfkern hat, ist bemüht, diesen zu erhalten. Bisher mussten vom Kanton Vertreter zurate gezogen werden, wenn man bei einem schützenswerten Objekt etwas verändern wollte, nun will man diese Kompetenz wieder an die Gemeindevertreter vor Ort abgeben, mit dem Verbandsbeschwerderecht im Falle von Willkür. Dagegen regt sich Widerstand vor allem in der linken Ratsseite. Warum? Wer ein altes Haus im Dorfkern erwirbt, sieht sich mit riesigen Investitionen konfrontiert. Zusätzliche finanzielle Hürden durch staatliche Ansprüche sind Gründe, warum der eine oder andere lieber auf dem freien Feld einen Neubau realisiert. So verwahrlosen die Dorfkerne, die Gemeinde wächst ins Grüne oder die Wohnungen werden künstlich verteuert. Glaubt hier wirklich jemand, dass das besser wird, wenn der Kanton auf der «Zwangsberatung» mit Kostenfolge besteht und dazu noch eine zusätzliche Gebühr eingeführt wird? Wenn das öffentliche Interesse dem Bauwilligen Mehrkosten auferlegt, darf man ihn doch nicht auch noch mit Gebühren dafür bestrafen! Im Gegenteil, wir sollten dankbar sein für die Menschen, die bereit sind, für ein intaktes Ortsbild tiefer in die Tasche zu greifen, und ihnen keine zusätzlichen Steine in den Weg legen!
Erika Gremminger, Gächlingen