Schildbürgerstreich vermeiden

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Zu «Angst vor Willkür in den Gemeinden», SN vom 21. 3.

Bei Veränderungen an denkmalgeschützten Liegenschaften und ortsbildgeschützten Gebieten verlangen Gesetzgebung und Praxis in Bund und Kantonen zum Schutz der betreffenden Objekte den Beizug von Fachgutachten, an deren Schlussfolgerungen die Baubewilligungsbehörden weit­gehend gebunden sind, wenn sie die Erfordernisse der Fachlichkeit erfüllen.

Die Erstellung solcher Fachgut-achten ist dabei eine heikle und ver­antwortungsvolle Aufgabe, welche viel ­Erfahrung und eine genügende ­Un­abhängigkeit erfordert. Im Kanton Schaffhausen erfüllen diese Aufgabe bisher die zuständigen kantonalen Fachstellen, namentlich das heutige Amt für Denkmalpflege und Archäologie und in wichtigen Fällen die ­kanto- nale Natur- und Heimatschutzkom-mission, eine vom Regierungsrat gewählte und aus sieben Mitgliedern bestehende Fachkommission. In ei- ner vom Regierungsrat im Schnell­zugstempo (ohne Vernehmlassung) ein­geleiteten Gesetzesrevision soll diese Fachbegutachtung nun für Schutz­objekte von kommunaler ­Bedeutung an die Gemeinden ­dele- giert werden, wobei das Motiv bei genaue­rem Hin­sehen nicht primär der Schutz der ­Gemeindeautonomie, ­sondern die ­finanzielle Entlastung des Kantons ist.

Eine Mehrheit des Kantonsrats hat dieser Massnahme nun trotz kritischer Stimmen innerhalb und ausserhalb des Rats offenbar namentlich aus Autonomiegründen oder zur vermeintlichen Erleichterung des Bauens ­zu­gestimmt. Der Schuss könnte aber böse nach hinten losgehen. Es ist nämlich fraglich, ob die Gemeinden in der Lage sind, selbst die erforderliche ­unabhängige Fachbegutachtung zu ­organisieren. Die Erfahrung zeigt, dass dies schon für den (kleinen) Kanton schwierig ist (vergleiche diverse Streitfälle der letzten Jahre). Es besteht also die Gefahr, dass die vermeintliche Verbesserungsmassnahme für die Gemeinden und die Bauherrschaften eine sehr teure Sache wird und mehr und längere Bauprozesse als bisher zu erwarten sind. Der kantonale Gesetzgeber würde daher besser die kantonale Fachbegutachtung durch Denkmalpflege und kantonale Natur- und Heimatschutzkommission stärken und verbessern, wobei von den Gemeinden durchaus angemessene Beiträge an die für sie durch­geführten Begutachtungen verlangt werden können.

Arnold Marti, Schaffhausen

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