Zürcher Clown-Prozess: David Larible wegen Übergriff verurteilt

Schaffhauser Nachrichten | 
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Hat der Clown David Larible einer 14-jährigen Zungenküsse gegeben, oder war die Situation doch anders? Die musste heute der Richter am Bezirksgericht Zürich beurteilen.

Das Zürcher Bezirksgericht hat den Clown David Larible am Dienstag wegen eines Übergriffs auf ein 14-jähriges Mädchen verurteilt: Der 60-Jährige wurde wegen sexueller Handlungen mit einem Kind und sexueller Belästigung schuldig gesprochen und mit einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 120 Franken bestraft. Zudem erhält er 5 Jahre Landesverweis.

Im Interview heute morgen gab sich der 59-jährige Künstler zuversichtlich, dass sich bald alles klären wird. (sda)

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