Mordfall Hemmental wird ab morgen wieder verhandelt

Schaffhauser Nachrichten | 
Noch keine Kommentare
Die 28-jährige Beschuldigte beteuerte damals vor Gericht ihre Unschuld.

Die Mordfall in Hemmental wird erneut vor dem Gericht verhandelt. Die 28-jährige Beschuldigte und ihr Verteidiger haben den Schuldspruch ans Obergericht weitergezogen.

Der Mordfall in Hemmental wird morgen erneut vor Gericht verhandelt. Dafür wurden zwei Verhandlungstage angesetzt, ist den Gerichtsunterlagen zu entnehmen. Die 28-jährige Beschuldigte wurde im letzten Juni vom Kantonsgericht des Mordes an ihrem Vater schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren verurteilt. Das Familiendrama, bei dem auch der Ehemann der Beschuldigten getötet wurde, ereignete sich im Dezember 2015.

Im Dezember 2015 wurden in Hemmental zwei Leichen entdeckt: Die Männer, Schwiegervater und Schwiegersohn, waren sich in einem Kampf mit Messern gegenübergestanden. An der Bluttat beteiligt gewesen war aber auch die 27-jährige Beschuldigte, die Tochter des älteren Mannes und Ehefrau des jüngeren. Der damaligen Gerichtspräsident Markus Kübler kam in seinem Urteil zu der Überzeugung, dass die Frau, während ihr Vater sich im Kampf mit ihrem Ehemann befunden habe, von hinten auf ihren Vater losgegangen sei. Er habe sich nicht wehren können, als sie 49 Mal in seinen Hals, Nacken und in die Schulter stach. 

Rückblick: So berichtete shn.ch damals über den Mordfall

Die Verteidigung hatte diesen Tathergang bestritten. Nicht die 27-Jährige, sondern ihr Ehemann habe dem Vater die 49 Messerstiche zugefügt. Doch das Gericht stützte sich auf ein Gutachten, wonach der Vater ganz klar von zwei Personen angegriffen worden sei. Die Mutter der 28-Jährigen (und Ehefrau des älteren Mannes) kam für das Gericht nicht als Täterin in Frage. Es musste also die Tochter gewesen sein.

Die Ermittler fanden nach der Tat zudem deutliche Spuren: bläuliche Blutungen und Abschürfungen an beiden Händen, die dabei entstanden, als sie das Messer immer wieder in den Oberkörper des Vaters rammte, zum Teil bis auf die Wirbelsäule. Es seien auch ihre Stiche gewesen, und nicht jene ihres Ehemanns, welche zum Tod des Vaters geführt hätten.

Die Beschuldigte gab damals vor dem Kantonsgericht an, unschuldig zu sein. Sie und ihr Verteidiger haben das Urteil deshalb ans Obergericht weitergezogen.

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren