Waldbrandgefahr im Thurgau auf Stufe 3 erhöht - Das sind die neuen Verhaltensregeln

Schaffhauser Nachrichten | 
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In Schaffhausen, Thurgau und Zürich ist die Waldbrandgefahr auf Stufe 3. Bild: zVg

Seit längerer Zeit hat es im Kanton Thurgau keine nennenswerten Niederschläge mehr gegeben. Der in den vergangenen Wochen anhaltende Wind hat die Böden zusätzlich ausgetrocknet. Im Zusammenhang mit dem sonnigen und warmen Wetter herrscht grosse Trockenheit. Als Folge davon muss die Waldbrandgefahr als erheblich eingestuft werden.

Das bedeutet, dass schon eine brennende Zigarette oder der Funkenflug eines Grillfeuers einen Brand entfachen und sich ein Feuer schnell ausbreiten kann. Bei der aktuellen Situation ist daher grösste Vorsicht im Umgang mit Feuer im Freien geboten. Im Wald und in Waldesnähe gelten aufgrund der Waldbrandgefahr folgende Verhaltensregeln:

  • Raucherwaren und Zündhölzer dürfen nicht ungelöscht weggeworfen werden.
  • Grillfeuer nur in offiziellen, befestigten Feuerstellen entfachen.
  • Bei starkem Wind ganz auf das Feuern im Wald verzichten.
  • Grillfeuer sollten immer beobachtet werden. Funkenflug ist sofort zu löschen.
  • Feuer in Feuerstellen sind vor dem Verlassen zu löschen.
  • Die aktuelle Situation kann sich erst durch eine intensive Regenphase von mindestens zwei Tagen längerfristig entspannen.

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