Baugesuch für Pumptrack auf dem Fridau-Areal liegt auf

Thomas Martens | 
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Beinahe auf der ganzen Fläche des südlichen Fridau-Areals in Stein am Rhein will der Chlinge Bike Club seinen Pumptrack realisieren. Bild: Thomas Martens

Es hat etwas länger gedauert als vorgesehen, doch nun ist es so weit: Der Chlinge Bike Club hat das Baugesuch für seinen Pumptrack auf dem Fridau-Areal in Stein am Rhein eingereicht. Etwas wird aber noch ergänzt.

Ursprünglich hoffte der Verein Chlinge Bike Club, seinen auf dem Fridau-Areal in Stein am Rhein geplanten Pumptrack noch vor den Sommerferien erstellen zu können. Das Baugesuch hierfür sollte bereits im März eingereicht werden. Doch eine heftige Opposition hatte das Vorhaben um Monate verzögert. Erst jetzt wurde das Baugesuch vorgelegt, es liegt noch bis 10. Juli öffentlich auf. Als voraussichtlicher Termin für den Baubeginn ist der 1. August aufgeführt, die Bauarbeiten sollen zwei Monate dauern.

Der Projektperimeter ist rund 53 mal 30 Meter gross, umfasst also 1590 Quadratmeter, das entsprechende Grundstück hat eine Gesamtfläche von 1771 Quadratmetern. Vorgesehen sind zwei Rundkurse, einer mit einer Länge von 192 Metern für Fortgeschrittene, einer mit 68 Metern für Anfänger. Gebaut wird der Pumptrack von der Firma Velosolutions aus Flims. Wie Projektmanager Matthias Eggimann auf Anfrage mitteilte, werde die Rohform mit dem bestehenden Erdmaterial vor Ort modelliert: «Darauf kommt eine Kofferung aus frostsicherem Kiesmaterial von etwa 25 Zentimetern Stärke. Und darauf eine Asphaltschicht mit einer Stärke von acht Zentimetern.»

Während die Verwaltung der Genossenschaft Alterswohnungen, die in nächster Nähe Alterswohnungen erstellen möchte, vom Chlinge Bike Club als Bauherr Zugeständnisse hinsichtlich Betriebszeiten und Lärmschutz forderte und dem Bauvorhaben eher zurückhaltend gegenübersteht, liefen einzelne Genossenschaftsmitglieder gegen den Pumptrack Sturm. Auch der Stadtrat war von dieser starken Gegenwehr überrascht. Dennoch hielt er an seiner Unterstützung für den Pumptrack fest. Jetzt wird sich zeigen, ob und, wenn ja, wann die Pläne umsetzbar sind. Denn das Baugesuch unterliegt dem Einwendungsverfahren – und das kann dauern. «Wer begründet etwas gegen das Bauvorhaben hat, kann innerhalb der 30-Tage-Frist Einwände geltend machen», sagt der Steiner Bauverwalter Bernhard Neddermann auf Anfrage. Auf die angeführten Gründe werde dann im Baubeschluss eingegangen. Auch der Bauherr hat die Möglichkeit, innerhalb von 20 Tagen zur Einwendung Stellung zu nehmen. «Das alles wird dann im Baurechtsentscheid berücksichtigt», so Neddermann. Gegen diesen Baurechtsentscheid kann dann Rekurs eingelegt werden. Stand gestern habe bislang ein Einwohner verlangt, den Baurechtsentscheid zugestellt zu bekommen. Zudem seien von einzelnen Interessensgruppen Anfragen zum Baugesuch eingegangen.

Aussteckung fehlt noch

Anders als andere Bauvorhaben ist dieses aktuell nicht ausgesteckt, die Dimensionen sind somit nicht auf einen Blick erkennbar. Klar sind hohe Visiere nicht nötig, denn das Bauobjekt bleibt eher flach, dennoch wären wenigstens Pfähle an den Ecken des beinahe rechteckigen Bauperimeters wünschenswert gewesen. Bauverwalter Neddermann meint dazu, dass die Ausmasse des Pumptracks mit seinen Begrenzungen anhand der Baupläne ersichtlich sei, aber in Absprache mit der Bauherrschaft und im Sinne der Transparenz werde die Anlage noch diese Woche ausgesteckt, um diesbezüglichen Einwendungen vorzubeugen.

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