Nein zu Stimmrechtsalter 16, Ja zu höheren Pflegekosten

Lucas Blumer | 
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Der Schaffhauser Regierungsrat entschied sich gegen die Herabsenkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre und für die Erhöhung der Pflegekostentarife. Bild: SN-Archiv/Selwyn Hoffmann

Der Regierungsrat lehnt die Senkung des Stimmrechtsalters von 18 auf 16 Jahre ab, wie er in seiner Vernehmlassung an die Staatspolitische Kommission des Nationalrates festhält. Ausserdem erhöht der Regierungsrat die Pflegekostentarife im Heimbereich sowie bei den Spitexanbietern ohne öffentlichen Leistungsauftrag auf 79 Franken, respektive 13.80 Franken pro Stunde

Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen spricht sich gegen die von einer Kommission des Nationalrates vorgeschlagenen Herabsenkung des Mindestalters für die Wählbarkeit in politische Ämter von 18 auf 16 Jahren aus. Das schreibt der Kanton in einer Medienmitteilung. 

Trotz stärkerem politischen Engagement von Minderjährigen

Die Regierung anerkennt, dass das Stimmrechtsalter 16 insbesondere im Zusammenhang mit der Klimadebatte schweizweit eine gewisse Dynamik erhalten hat. Dennoch erachtet sie ein generelles Stimmrechtsalter 16 als zu früh. Die entsprechende Grenze ist mit dem Erreichen der Volljährigkeit nach Auffassung des Regierungsrates richtig gesetzt. Damit bleibt eine Kongruenz zwischen Rechten und Pflichten bestehen. Um das politische Engagement der jungen Generation zu steigern, gäbe es wirkungsvollere Massnahmen als die Senkung des Stimmrechtsalters, schreibt der Regierungsrat weiter. Insbesondere seien dies die Sensibilisierung für gesellschaftliche, wirtschaftliche, umweltwissenschaftliche und geschichtliche Fragen und Zusammenhänge im Lebensumfeld, in den Gemeinden und vor allem auch in der Schule.

In Bern mit 67 Prozent abgelehnt

Im Kanton Schaffhausen kam das Thema 2019 wieder auf das politische Parkett. Eine entsprechende Motion betreffend Stimmrechtsalter 16 wurde jedoch vom Kantonsrat am 25. Mai 2020 mit 29:22 Stimmen für nicht erheblich erklärt. Die Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters wurde in den letzten Jahren bekanntlich in verschiedenen Kantonen immer wieder diskutiert. In den Kantonen Zürich und Bern wurde gerade erst in diesem Jahr die Herabsetzung des Stimmrechtsalters von 18 auf 16 Jahre verworfen - in der aktuellsten Volksabstimmung vom 25. September 2022 im Kanton Bern mit einem Nein-Stimmenanteil von über 67 Prozent.

Höhere Pflegekosten per 2023

Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2023 eine Anpassung der Verordnung zum Altersbetreuungs- und Pflegegesetz vorgenommen. Er hat die Pflegerestkostentarife im Heimbereich sowie bei Spitexanbietern ohne öffentlichen Leistungsauftrag neu festgelegt, schreibt er in der Medienmitteilung.

Gestützt auf die aktuellsten Entwicklungen und unter Berücksichtigung der Teuerung hat der Regierungsrat – auf Antrag des Heimverbandes Artiset SH – den Pflegerestkostentarif bei den Alters- und Pflegeheimen auf 79 Franken pro Pflegestunde erhöht. Die höheren Pflegekosten werden zu einer realen Kostensteigerung bei den Gemeinden von rund 1,64 Mio. Franken führen. Der Kanton die erstattet davon die Hälfte zurück.

Mehrkosten von 36'000 Franken für die Gemeinden

Ebenso hat die Regierung die staatlichen Beiträge zur Restfinanzierung der Kosten der Spitexanbieter ohne Leistungsauftrag der Gemeinden und der selbständig tätigen Pflegefachpersonen erhöht. Der Ansatz wurde von 13.20 Franken auf neu 13.80 Franken pro verrechenbare Pflegestunde angehoben. Diese Erhöhung trägt dazu bei, dass die ambulante Versorgung trotz Pflegekräftemangel und steigenden Kosten von den privaten Anbietern mitgetragen wird und somit frühe, kostenintensive Heimeintritte vermieden werden können. Für die Gemeinden entstehen dadurch Mehrkosten von ca. 36'000 Franken pro Jahr

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