Softair-Waffe löst Polizeieinsatz aus

Schaffhauser Nachrichten | 
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Mit dieser Softair-Waffe hantierten die Jugendlichen. Bild: SHPol

Kurz vor 18 Uhr am frühen Dienstagabend meldete ein Passant der Schaffhauser Polizei, dass er an der Hochstrasse in Schaffhausen soeben eine Gruppe Jugendlicher beobachtete, die mit einer Schusswaffe hantierten. Wie die Polizei in einer Medienmitteilung schreibt, sei daraufhin eine Streife ausgerückt. Diese konnten die Jugendlichen anhalten und einer Kontrolle unterziehen. Dabei wurde eine Softair-Waffe sichergestellt.

Die Schaffhauser Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Softair-Waffen sowie Imitationswaffen, die nicht eindeutig als solche identifiziert werden können, gemäss Waffengesetz als Waffen gelten und somit deren Tragen in der Öffentlichkeit verboten ist. Der Erwerb solcher Softair-Waffen ist Personen unter 18 Jahren verboten. Sie bittet Erziehungsberechtigte, ihre Kinder zu sensibilisieren, da es zu gefährlichen Situationen kommen kann. (rd)

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