Fall Alpenblick: Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung eingestellt

Schaffhauser Nachrichten | 
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Unklarheit und Kritik gab es in der Causa Alpenblick in den Jahren 2016/17 rund um den Schaffhauser Stadtschulrat. Ein Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung wurde jetzt eingestellt.

Im August 2016 erläuterte die damalige Stadtschulrätin Nathalie Zumstein an einer Sitzung des Stadtschulrates den Fall einer Lehrperson im Schulhaus Alpenblick, die sich «sehr beunruhigt» über das Verhalten zweier muslimischer Familien geäussert habe. Es ging dabei um ein Mädchen, das neu Kopftuch trage, um Väter, die Lehrerinnen den Handschlag verweigerten und sich wiederholt auf dem Pausenplatz aufhielten. Die Information der Öffentlichkeit über diese Vorfälle war nicht vorgesehen, gleichzeitig wurde aber die Polizei kontaktiert. Noch wichtiger: In einem Brief an die Eltern der Alpenblick-Kinder wurde nach erscheinen des ersten SN-Artikels völlig in Abrede gestellt, dass es zu den erwähnten Vorfällen und zu einer Kontaktaufnahme mit der Schaffhauser Polizei gekommen sei. Schulpräsidentin Katrin Huber lehnte damals Interviewanfragen ab, Zitate wurden nachträglich zurückgezogen. Die SN erkämpften sich in der Folge auf dem Rechtsweg unter anderem Einsicht in die Protokolle des Stadtschulrates und berichteten mehrere Male über den Fall. Dabei lag der Fokus nicht auf der muslimischen Familie, sondern auf dem Verhalten des Stadtschulrates.

Im April 2017 ordnete der Stadtrat eine externe Abklärung der Vorkommnisse an, die Erkenntnisse wurden im August an einer Pressekonferenz vorgestellt. Die mit der Untersuchung vertrauten Rechtsanwälte Tobias Jaag und Markus Rüssli kamen zum Schluss, dass die Ereignisse im Schulhaus Alpenblick unnötigerweise zu einer Affäre geworden seien - und zwar als die Beobachtungen «infolge der Verletzung der Schweigepflicht» ihren Weg an die Öffentlichkeit gefunden hätten. Aufgrund dieser Aussage der Gutachter leitete die Staatsanwaltschaft Schaffhausen von Amtes wegen ein Ermittlungsverfahren ein.

«Keine Ansätze für weitere Ermittlungen»

Wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen am Dienstag mitteilt, wurde dieses Verfahren gegen unbekannte Täterschaft wegen Amtsgeheimnisverletzung jetzt eingestellt. Im Laufe der Ermittlungen seien mehrere Personen befragt und die massgebenden Unterlagen beigezogen worden. Zum eventuellen Leck im Stadtschulrat - also zur Person, welche diese Informationen an die SN weitergegeben haben soll - konnten die befragten Personen gemäss Staatsanwaltschaft keine Angaben machen. Die Schaffhauser Nachrichten berufen sich auf den Quellenschutz.

Somit seien gemäss Mitteilung der Staatsanwaltschaft «keine Ansätze für weitere Ermittlungen bezüglich dieses Informanten mehr zu sehen». Würden neue Beweismittel oder Tatsachen bekannt, sei es möglich, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu verfügen. (lex)

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