«Allahu akbar»: Kein Verfahren gegen die Polizistin

Schaffhauser Nachrichten | 
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Gegen die Polizistin wird kein Verfahren eingeleitet. Symbolbild: RD

Gegen die Polizistin, die einen jungen Mann gebüsst hat, welcher einen Bekannten mit dem «Allahu akbar»-Ausruf begrüsst hat, wird kein Verfahren wegen Rassendiskriminierung eröffnet.

Sein Fall sorgte anfangs Januar in der ganzen Schweiz für viel Aufsehen, als der junge Mann sein Ärgernis an die Öffentlichkeit trug: Orhan E.* hat am 12. Mai 2018 «Allahu Akbar» gerufen, als er auf der Fulach­stras­se in Richtung Altstadt ging. Wie er den SN bestätigt, tat er dies, weil er erstaunt darüber war, einen Freund zu sehen. Dies bekam eine uniformierte Polizistin mit, die mit Kollegen den Mann deshalb einer Personenkontrolle unterzog. Die Polizistin hielt den Vorfall in der Folge in einem Rapport fest. Der 22-jährige Mann bekam eine Busse von 150 Franken aufgebrummt. Hinzu kamen 60 Franken Bearbeitungsgebühr. Nachdem der Fall von Orhan E. nationale Bekanntheit erlangte, entschloss sich die Gruppe «Linke PoC Zürich»  eine Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung gegen die Polizistin einreichen.

Keine breite Öffentlichkeit 

Wie die Staatsanwaltschaft Schaffhausen nun am Montagmorgen mitteilt, nehme sie kein Verfahren gegen die Polizistin an die Hand. Gemäss Strafgesetzbuch mache sich laut der Staatsanwaltschaft aber nur strafbar, wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft. Die Polizistin habe aber lediglich einen Rapport über ihre Wahrnehmungen an die Stadtpolizei Schaffhausen erstattet. Der Rapport sei nicht an eine breite Öffentlichkeit gegangen, weshalb es am Tatbestandsmerkmal des Handelns in der Öffentlichkeit fehle. (daz) 

* Name der Redaktion bekannt

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