Kettensägenangriff wird im Jahr 2019 verhandelt

Schaffhauser Nachrichten | 
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Am 24. Juli 2017 griff Franz W. mit einer Kettensäge zwei Mitarbeiter der CSS-Versicherung in Schaffhausen an. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erhoben.

Franz W. muss sich wegen mehrfacher, versuchter vorsätzlicher Tötung vor Gericht verantworten. Das sagte der Erste Staatsanwalt Peter Sticher gegenüber Radio Munot. Sticher will diesen Vorwurf aber erst vor Gericht begründen und auch erst dann ein gefordertes Strafmass präsentieren.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hatte in einer Medienmitteilung erklärt, dass ihre Untersuchungen zu diesem Fall abgeschlossen seien und nun Anklage gegen W. beim Kantonsgericht eingereicht wurde. Dies geschah auch erst jetzt, da im Zuge dessen vom Beschuldigten unter anderem auch ein psychiatrisches Gutachten erstellt wurde. Alleine das könne mehrere Monate dauern, so Staatsanwalt Peter Sticher gegenüber Radio Munot. Er gehe davon aus, dass die Verhandlung vor dem Schaffhauser Kantonsgericht nächstes Jahr stattfinden können.

Franz W. griff am 24. Juli 2017 zwei Mitarbeiter in einer Filiale der CSS-Versicherungen in Schaffhausen an. Einen verletzte er dabei schwer. Die Polizei sperrte damals die Altstadt grossräumig ab. W. konnte einen Tag später von der Kantonspolizei Zürich in Thalwil/ZH festgenommen werden. Er leistete keinen Widerstand. Seitdem befindet er sich in einer psychiatrischen Klinik. Seit Ende März ist er zudem im vorzeitigen Massnahmeantritt in einer ausserkantonalen Klinik.

Bevor er am 24. Juli mit einer Motorsäge in das Gebäude an der Schaffhauser Vorstadt eindrang, lebte er während mehrerer Wochen im Wald bei Uhwiesen. Franz W. war, wegen Delikten wie Waffenbesitz ohne Genehmigung, vorbestraft. Bei der Polizei Zürich war er wegen Verschmutzungen im Wald wo er lebte, ebenfalls bekannt.

Weitere Informationen und was diese Anklage bedeuten kann, hören Sie hier:

(rd mit Material von Radio Munot)

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