Kettensäge-Angreifer ist voll schuldunfähig

Daniel Jung | 
Noch keine Kommentare
Der Täter behauptet nicht mit dem Vorsatz Töten zu wollen in die Filiale der CSS Versicherung gegangen zu sein.

Gegen Franz W. wurde gestern Anklage wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung erhoben. Strafrechtlich wird ihm aber keine Schuld angelastet werden können.

Die umfangreiche Untersuchung nach dem Kettensäge-Angriff in der Schaffhauser Altstadt vom 24. Juli 2017 ist nun abgeschlossen. Wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen gestern mitteilte, hat sie Anklage bei der Strafkammer des Kantonsgerichts Schaffhausen erhoben – wegen des Straftatbestands der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Tötung.

Wie der amtliche Verteidiger Thomas Fingerhuth auf Anfrage erklärte, wird im Fall des Kettensäge-Angriffs jedoch kein gewöhnlicher Strafprozess durchgeführt, sondern ein besonderes Massnahmeverfahren. Grund dafür ist ein psychiatrisches Gutachten, wonach der Mann vollständig schuldunfähig sei. «Weil er vollständig schuldunfähig ist, kann man ihm strafrechtlich keine Schuld anlasten oder ihn dafür bestrafen», erklärt Fingerhuth. Dieses psychiatrische Gutachten werde weder von der Staatsanwaltschaft noch von den Privatklägern angezweifelt.

Daher habe die Staatsanwaltschaft technisch keine Anklage erhoben, sondern beim Kantonsgericht eine Massnahme beantragt – eine stationäre psychiatrische Behandlung.

Frage der Absicht zu töten

Vor diesem Hintergrund spiele das angeklagte Delikt nur eine untergeordnete Rolle, sagt Fingerhuth. Dennoch betonte er: «Mein Klient ist der Auffassung, dass er nicht mit der Absicht zu töten in die Filiale gegangen ist.» Dies im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, die von versuchter vorsätzlicher Tötung ausgeht. Aufgrund der vollständigen Schuldunfähigkeit sei im weiteren Verfahren primär noch die Frage der stationären Massnahme zu entscheiden. Aber auch hier sei schon einiges vorgespurt, weil der Beschuldigte Ende März dieses Jahres den vorzeitigen Massnahmenvollzug angetreten hat. Damit dies möglich ist, muss ein entsprechendes psychiatrisches Gutachten vorliegen. Der Mann befindet sich derzeit im Zentrum für Stationäre Forensische Therapie in Rheinau – dem Hochsicherheitstrakt der Klinik.

Deliktprävention im Vordergrund

Gemäss dem Ostschweizer Strafvollzugskonkordat steht bei stationären Massnahmen nicht eine Heilung der psychischen Störung im Vordergrund, sondern die Deliktprävention, also die Verminderung des Risikos künftiger Straftaten, durch eine Behandlung.

Die Ermittlungen wurden vom Ersten Staatsanwalt des Kantons Schaffhausen, Peter Sticher, geleitet. Im Laufe des Verfahrens wurden polizeiliche und staatsanwaltliche Einvernahmen durchgeführt, polizeiliche Ermittlungen getätigt und Abklärungen bei den Versicherungen gemacht.

Die Staatsanwaltschaft hatte auch das psychiatrische Gutachten in Auftrag gegeben. Gestützt darauf hat sie dem Beschuldigten auf Gesuch hin den vorzeitigen Massnahmeantritt bewilligt, in welchem er sich seit März befindet. «Nach der Schlusseinvernahme konnte nun Anklage erhoben werden», sagte Sticher. Neben dem Straftatbestand der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Tötung gibt es gemäss Sticher keine weiteren Anklagepunkte.

Diese Verhandlung werde im nächsten Jahr stattfinden. Der Ball liege nun aber beim Kantonsgericht.

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren