Mit dem Handy ins Jenseits: Kuriose Bestattungswünsche in Schaffhausen

Ralph Denzel | 
Lesenswert
Noch keine Kommentare
In Schaffhausen wollte eine Person mit ihrem Handy begraben werden - damit sie sich aus dem Jenseits melden kann. Bild: Pixabay/RD

Viele Menschen möchten auch im Tod das haben, was ihnen im Leben wichtig war. Der Tod wird so individuell wie das Leben - das kann dabei durchaus kuriose Auswüchse annehmen.

Es ist ein Bild, das man nicht alle Tage sieht, vor allem nicht im beschaulichen Mechanicsburg in Ohio, USA. 1600 Menschen leben dort, einer von ihnen war Billy Standley. Er war ein begeisterter Motorradfahrer, der seine 1967 Harley-Davidson über alles liebte. So sehr, dass er auch im Jenseits nicht auf sie verzichten wollte und mit ihr «in den Himmel fahren» wollte. Wie ernst der Motorradfreund das meinte, zeigt, dass er bereits Jahre vor seinem Krebstod mit 82 Jahren gleich drei Parzellen auf dem örtlichen Friedhof erwarb. Als es dann soweit war, wurde sein Traum Wirklichkeit: Seine Söhne bauten ihm einen ganz speziellen Sarg aus Plexiglas, der Bestatter balsamierte den Toten ein und verpasste ihm ein spezielles Stützkorsett, dass er auch ja nicht von seinem Motorrad fiel. So wurde dann Billy Standley mitsamt seinem geliebten Motorrad unter die Erde gebracht . Die letzte Ausfahrt des Motorradfans endete im Grab – aber nur, weil er es sich so gewünscht hatte.

Dieser Fall zeigt vor allem eines: Individualität endet nicht am Grab. Aber, was ist überhaupt erlaubt? Und auf welche kuriose Ideen kamen die Leute in Schaffhausen bereits? Wir haben beim Bestattungsamt nachgefragt.

Sportdress statt Totenhemd

Wenn ein Mensch stirbt, ist das für die Angehörigen eine tragische und schwere Angelegenheit. Oft versucht man dann, das Leben des Verstorbenen in der Beerdigung so gut wie möglich abzubilden. Das spiegelt sich auch in den Kleidern wider, die man dem Menschen, der gestorben ist, auf seiner letzten Reise anzieht. Passt es, wenn die Ehefrau, die nie ein Kleid getragen hat, jetzt auf einmal in einem Leichenhemd im Sarg liegt? Oder die Sportskanone, die sich am wohlsten in Joggingschuhen und einem Trainingsanzug gefühlt hat? «Der Wunsch der Angehörigen der verstorbenen Person ihre Lieblingskleider anzuziehen,besteht», sagt Leo Müller, Abteilungsleiter beim Bestattungsamt Schaffhausen. Die Frage, was man dabei eigentlich wirklich darf, ist jedoch nicht ganz einfach zu beantworten. «Die Regelungen sind meines Wissens von Gemeinde zu Gemeinde anders», so Leo Müller. «Die Vorschriften, was erlaubt oder nicht erlaubt ist, erlassen in der Regel die Friedhofsverwaltungen.» Dabei kann man jedoch klar sagen, dass vor allem an die Umwelt gedacht wird, wenn es um die Erlaubnis geht, private Kleidungsstücke oder Gegenstände mit dem oder der Verstorbenen zu beerdigen. «Grundsätzlich werden möglichst keine umweltbelastenden, nicht verrottenden Gegenstände mitbestattet», sagt Leo Müller. Das gilt dies laut dem Bestatter sowohl für Feuer wie auch für Erdbestattungen.

Anruf aus dem Jenseits

Auch wenn es in Schaffhausen noch keinen Fall gab, bei dem ein Verstorbener sich mit seinem Motorrad beerdigen lassen wollte, so gab es doch auch hier schon einige kuriose Beerdigungswünsche. Leo Müller erinnert sich: «Das kurioseste Erlebnis bisher war, dass ein Natel (ohne Akku) mitbestattet werden musste.» Der Grund: Der Verstorbene wollte aus dem Jenseits bei den Hinterbliebenen anrufen, um ihnen zu versichern, dass er gut auf der anderen Seite angekommen sei.

Kein Motorrad, aber ebenso ein letztes Klammern an die Leidenschaft hatte auch eine Person, die beim Bestattungsamt anfragte, ob er mit seiner E-Gitarre kremiert werden könne. Hier griffen aber wieder die Regeln des Friedhofes. «Diesen Wunsch mussten wir leider ausschlagen», so Leo Müller.

Ist dieser Artikel lesenswert?

Ja
Nein

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren