Nach Abwerbungs-Vorwürfen: Weitere Fragen zur Schulzahnklinik

Isabel Heusser | 
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Die Schulzahnklinik in Schaffhausen erhitzt auch weiter die Gemüter. Bild: Eric Buhrer

Die Schaffhauser Schulzahnklinik lässt SVP-Kantonsrat Mariano Fioretti keine Ruhe. Er hat die zweite Kleine Anfrage dazu eingereicht.

Seit mehreren Monaten untersucht das Schaffhauser Erziehungsdepartement, ob ein Kieferorthopäde der Schulzahnklinik Patienten in seine Privatpraxis abgeworben hat – dies würde gegen die kantonale Personalverordnung verstossen. Einer, der die Untersuchung genau mitverfolgt, ist SVP-Kantonsrat Mariano Fioretti. Kurz nachdem die Vorwürfe bekannt geworden waren, stellte er in einem Vorstoss verschiedene Fragen zur Klinik. In seiner Antwort machte der Regierungsrat dann klar, dass es tatsächlich Patientenwechsel von der Schulzahnklinik in Privatpraxen gab. Ob diese rechtens gewesen waren, sollen weitere Abklärungen ergeben; die Untersuchung soll bis nach den Sommerferien abgeschlossen sein. Gleichzeitig hielt der Regierungsrat fest: «Es gibt an der Schulzahnklinik keine fragwürdigen Behandlungsmethoden; es gibt keine Befunde, die nicht nachvollziehbar sind und es gibt keine systematische Fehldiagnose bei Karies, wie das in der Anfrage dargestellt wird.»

Aussage des Kantons angezweifelt

Nun hat Fioretti eine weitere Kleine Anfrage zum Thema eingereicht. Mit den Antworten des Regierungsrats auf seinen ersten Vorstoss ist er nicht zufrieden. Der Regierungsrat gehe nicht auf die gestellten Fragen ein, «und das wirft neue Fragen auf», so die Begründung. Es sei offensichtlich, dass der Regierungsrat die Ernsthaftigkeit der Fragen nicht erkannt habe. So zweifelt er die Aussage des Kantons an, wonach sich im Jahr 2017 keine konkreten Hinweise in der Schulzahnklinik oder seitens der Zahnärztegesellschaft zu möglichen Patientenabwerbungen ergeben hätten.

In seiner Antwort hatte der Regierungsrat angegeben, dass es sich bei ausserkantonalen Überweisungen – etwa nach Wallisellen, wo der betroffene Kieferorthopäde ebenfalls in einer Praxis tätig ist – überwiegend um Fälle wie Weisheitszahnextraktionen oder Kieferfrakturen handle, die eine spezielle Diagnose und Behandlung brauchten. Für die Bestimmung der Überweisungspraxis würden nur medizinische Kriterien herbeigezogen.

Fioretti fragt nun, wie der Regierungsrat zum Schluss komme, dass derselbe Zahnarzt in einer privaten Praxis eine Diagnose stellen könne, in der Schulzahnklinik aber nicht. «Die Zahnärzte auf dem Platz Schaffhausen sind sehr wohl in der Lage, komplizierte Weisheitszahnextraktionen durchzuführen», so der Kantonsrat.

Frage nach Studie zu Röntgenbildern

In die Kritik geraten war die Schulzahnklinik auch, weil sie mit Myobrace eine umstrittene Therapie anwendet, die kieferorthopädischen Problemen bei Kindern vorbeugen soll; Mitte Juni kündigte der Regierungsrat dann an, diese Anwendung von Experten der Schulzahnklinik und Vertretern der Schweizer Zahnärztegesellschaft überprüfen zu lassen. Für die Therapie sind teilweise Röntgenbilder nötig. Der Regierungsrat hatte angegeben, dass Röntgenaufnahmen nur dann gemacht würden, wenn sie klinisch angezeigt seien. Die Schulzahnklinik sei in Anbetracht des jungen Alters der Patienten sehr zurückhaltend. Fioretti fragt nun, wer diese Aufnahmen vorschreibe und ob es Studien gebe, die eine Anwendung von 360-Grad-Röntgenbildern bei jeder Myobrace-Behandlung empfehlen würden.

Weiter fragt der Kantonsrat, wie viele Behandlungen durch die IV oder die öffentliche Hand für Kieferorthopädie oder Zahnbehandlungen bezahlt und anschliessend effektiv in der Schulzahnklinik behandelt oder in Privatpraxen abgezogen wurden. Er fordert eine genaue Auflistung der letzten fünf Jahre inklusive Höhe der jeweiligen Kostengutsprache.

Fioretti will ausserdem wissen, wie der Regierungsrat kontrollieren und verhindern wolle, dass Patienten der Schulzahnklinik durch deren Mitarbeiter in einer privaten Praxis aufgenommen werden.

Und schliesslich interessiert ihn, ob und wie viele Klagen es gegen die Schulzahnklinik oder den Kanton gegeben habe, wie hoch die Gesamtkosten waren und wer die entsprechenden Zahlungen genehmigt hat.

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