Kanton hat Verständnis für Preiserhöhung

Saskia Baumgartner | 
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Fahrten zum Rheinfallfelsen sind seit dem Start der Rheinfallsaison teurer – der Kanton hat die Preise abgesegnet. Bild: Saskia Baumgartner

Seit dem Start der neuen Rheinfallsaison kosten die Bootsfahrten zum Felsen doppelt so viel wie zuvor. Im Regierungsrat wurde der Preisanstieg für vertretbar befunden.

Thomas Mändli will derzeit nicht viel zu den neuen Preisen bei der Rheinfallschifffahrt sagen. Nur so viel gibt er auf Anfrage bekannt: «Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass sich das neue Konzept bewährt.»

Zum Saisonauftakt Ende März hatte Thomas Mändli vom Bootsunternehmen Werner Mändli AG eine Preissteigerung für Fahrten zum Rheinfallfelsen bekannt gegeben. Erwachsene zahlen neu 20 Franken statt wie bis anhin 10 Franken, Kinder 15 Franken statt 5 Franken. Gleichzeitig wurde die Anzahl Fahrten zum Felsen verringert. Mändli argumentierte, dass dieses Angebot künftig exklusiver sein soll, und auch sicherer. Der Andrang auf dem Felsen und auch bei den Anlegestellen sei zuletzt immer grösser geworden.

Nach der Berichterstattung der SN hat die Preissteigerung am Rheinfall national Wellen geschlagen, und auch der Preisüberwacher wurde eingeschaltet. Noch hat dieser sich zur Thematik nicht geäus­sert. Rudolf Lanz, Leiter Recht und Kommunikation des Preisüberwachers, sagt auf Anfrage, dass diese Woche wohl nicht mit ­einem Entscheid zu rechnen sei. Mändli steht mit dem Preisüberwacher im Dialog. Aufgrund dieses laufenden Prozesses will der Bootsunternehmer zur Änderung des Angebots aktuell nicht detaillierter öffentlich Stellung beziehen.

Kessler: «Preise sind vertretbar»

Im Regierungsrat ist das Thema zwischenzeitlich nochmals besprochen worden. Der zuständige Baudirektor Martin Kessler (FDP) erklärt, dass der Kanton Schaff­hausen im Rahmen eines periodisch stattfindenden Informationsaustausches mit der Rheinfall Betriebs AG (Mändli ist hier Verwaltungsratsmitglied) bereits am 21. Februar 2018 von der Werner Mändli AG über die neuen Preise informiert worden sei. Der Kanton erachte die neuen Preise für vertretbar.

«Man darf nicht vergessen, dass der Preis in den letzten Jahren mit konstant zehn Franken sehr tief war und der neue Preis angemessen erscheint.»

Martin Kessler, Baudirektor

Dies vor dem Hintergrund der von der Betreiberin genannten dringend notwendigen Verbesserung der Sicherheit und aufgrund der Tatsache, dass die Fahrt ­inklusive Felsaufenthalt insgesamt rund 40 Minuten dauert. «In Prozent mag die Preissteigerung sehr hoch erscheinen, man darf aber nicht vergessen, dass der Preis in den letzten Jahren mit kon­stant zehn Franken für Erwachsene sehr tief war und der neue Preis angemessen erscheint», so Kessler.

Schifffahrtsvertrag bis 2024

Der Kanton Schaffhausen hat mit der Rheinfall Betriebs AG einen Schifffahrtsvertrag abgeschlossen. Gemäss Vertrag sind die Fahrpreise jeweils dem Kanton zur Genehmigung vorzulegen. Lehnt der Kanton diese nicht innert zwei Wochen ab Bekanntgabe ausdrücklich ab, so gelten sie als genehmigt.

Was ist im Vertrag sonst noch geregelt? Gemäss Patrick Spahn, Departementssekretär im Baudepartement, müssen die Rheinüberfahrt vom Schlössli Wörth zum Schloss Laufen sowie Fahrten im Rheinfallbecken und zum Rheinfallfelsen sichergestellt werden.

Mindestmietzins von 120'000 Franken

Weitere Aspekte sind ein geregelter Schifffahrtsbetrieb unter Einhaltung ­aller gesetzlichen Bestimmungen sowie die ­Entrichtung eines angemessenen, ertragsorientierten Entgeltes an den Kanton Schaffhausen. Dabei bestehe ein Mindestmietzins. Dieser beträgt 120'000 Franken für die ­gesamte Schifffahrt. 2017 betrug der Pachtanteil für die Felsenfahrt 252'000 Franken. Davon erhielten der Kanton Schaffhausen und der Kanton Zürich je die Hälfte, also 126'000 Franken, da die Felsenanlegestelle sowie ein Grossteil des Treppenaufgangs auf Zürcher Kantons­gebiet liegen. Der Kostenteiler gilt auch für Unterhaltsarbeiten.

Der Schifffahrtsvertrag zwischen Kanton und der Rheinfall Betriebs AG wurde per 1. Januar 2015 abgeschlossen und dauert bis 31. Dezember 2024, wobei die Rheinfall Betriebs AG die Option hat, das Vertragsverhältnis zweimal um weitere fünf Jahre zu verlängern. Gemäss Spahn sei eine Ausschreibung jeweils nicht zwingend erforderlich. «Hingegen sind eine mehrjährige Erfahrung mit einem Schifffahrtsbetrieb in ähnlichen Strömungs­verhältnissen sowie der Nachweis einer einwandfreien Betriebsführung ohne selbst verschuldete Unfälle unabdingbar.» In den vergangenen Jahren habe es keine ­Gesuche von allfälligen Mitbewerbern ­gegeben.

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