Neuhauser Kugelfänge keine Gefahr für das Grundwasser

Pascal Schmidlin | 
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Symbolbild: Pixabay

Giftige Ablagerungen von Gewehr- und Pistolenkugeln sammeln sich im Boden bei Schiessständen an. Darum sollen in Neuhausen die Schiesswälle saniert werden.

In den Legislaturzielen hat die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall vorgegeben, dass die Schiesswälle der ehemaligen und der jetzigen Schiessanlagen saniert werden sollen. In einer Kleinen Anfrage erkundigte sich der Neuhauser Einwohnerrat Arnold Isliker (SVP), wie hoch die Kosten dafür sein würden – und ob sich der Bund daran beteilige.

Die Gemeinde schickt in ihrer Antwort voraus, dass die Neuhauser Schiessanlagen nicht in einer Grundwasserschutzzone liegen – ansonsten hätten sie bereits bis Ende 2012 aufgrund der Giftablagerungen im Boden ersetzt werden müssen. Dennoch müsse geprüft werden, welche in Neuhausen aktuell oder früher benutzten Schiessanlagen aufgrund des übergeordneten Rechts saniert werden müssten. An diesen Kosten würde sich der Bund mit 8000 Franken pro Scheibe (300-Meter-Anlage) respektive mit 40 Prozent der abgeltungsberechtigten Kosten beteiligen, so die Gemeinde. ­Allerdings könne noch keine Aussage zu den genauen Sanierungskosten ­gemacht werden. Es sei aber bereits eine Offerte für neue Kugelfänge der Schiessanlage Langriet eingeholt worden. Die Kosten dafür beliefen sich auf rund 130 000 Franken. Neben dem Bund würden die restlichen Kosten nach dem Verursacherprinzip verteilt – darunter etwa auf Schützenvereine. Da aber gerade diese das nötige Geld dafür nicht hätten, müssten diese der Kanton übernehmen.

Einmieten in anderer Gemeinde?

Auch nach der Zukunft der Schiessstände im Langriet erkundigte sich Isliker. Diese blieben bestehen, so der Gemeinderat. Neuhausen sei verpflichtet, eine Anlage anzubieten – oder sich in einer anderen Gemeinde einzumieten. Die ortsansässigen Schiessvereine legten jedoch Wert darauf, in der eigenen Gemeinde schiessen zu können. Es sei aber möglich, dass die Gemeinde in Zukunft eine lärmtechnische Beurteilung vornehmen werde, weil die Wohnbauten näher an die Schiessanlage herangerückt seien. Zuvor würde die Gemeinde aber überprüfen, ob der Schiessbetrieb künftig nicht doch in eine andere Gemeinde verlegt werden könnte.

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