Bleiverseuchte Kugelfänge sind zu sanieren

Luc Müller | 
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Die Schiessanlage in Buchberg wird zurückgebaut. Die Gemeinde muss beweisen, dass das Militär hier das Gefechtsschiessen geübt hat, was den Boden zusätzlich belastet hat. Gelingt der Beweis, muss der Bund zahlen. Bild: Thomas Güntert

Im Boden vieler Schiessanlagen im Kanton Schaffhausen ­lagert Blei, das weg muss. Der Bund zahlt an die Sanierung – aber nur bis 2025.

Jahrelang landete bleihaltige Munition in den Erdwällen hinter den 300-Meter-Schiessanlagen. Auf vielen Schiessständen in den Gemeinden wird auch heute noch direkt in die Erde geschossen. Diese aufgeschütteten Hügel dienen als Kugelfänge: Das Erdreich dort ist nach all den Jahren stark bleiverseucht – die Schiessstände sind in den kantonalen Katastern der belasteten Standorte eingetragen. Eine Altlastensanierung einer Schiessanlage ist nötig, wenn eine Gefährdung für die Umwelt nicht ausgeschlossen werden kann. Das heisst: Teile der Erdschicht sind abzutragen und fachgerecht zu entsorgen. Denn das Blei kann über den Boden bis ins Trinkwasser gelangen. Das Blei im Boden kann aber auch zu Vergiftungen beim Vieh führen, wenn dieses an einem Ort weidet, wo früher ein Kugelfang stand.

Abklärungen in Gemeinden laufen

Im Kanton Schaffhausen existieren rund 34 solcher 300-Meter-Schiessanlagen, wie das Interkantonale Labor informiert. Dies verfügen insgesamt über rund 60 Kugelfänge, wie Iwan Stössel, stellvertretener Amtsleiter vom Interkantonalen Labor und für Altlasten zuständig, erklärt. Einige Anlagen verfügen über mehrere Kugelfänge.

«Die Gemeinden müssen nun ihre Schiessanlagen überprüfen lassen, ob diese altlastentechnisch zu sanieren sind oder nicht», so Stössel. Derzeit ­laufen in vielen Gemeinden die ­Abklärungen noch – so unter anderem in den Gemeinden Hallau, Thayngen und Merishausen. In Neuhausen am Rheinfall haben erste Abklärungen ergeben, dass die Schiessanlage Langriet saniert werden muss. Für die neuen ­Kugelfänge rechnet der Gemeinderat mit Kosten von mindestens 130 000 Franken. Als altlastentechnisch vollständig saniert gelten aktuell nur die zwei Kugelfänge bei der Schiessanlage Herblingen. Zudem geht Iwan Stössel davon aus, dass rund 18 Kugelfänge altlastentechnisch nicht saniert werden müssen, weil das dortige Blei nicht in Grund- und Oberflächenwasser gelangen kann und die Nutzung des Bodens nicht beeinträchtigt ist. Das gilt gemäss Interkantonalem Labor unter anderem für die 300-Meter-Anlage in Hemishofen und für zwei von drei Kugelfänge in Wilchingen. So rechnet der Kanton schlussendlich damit, dass etwa 40 Kugelfänge sanierungsbedürftig sind.

 

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Nach Angaben des Bundesamtes für Umwelt gibt es landesweit in den Gemeinden rund 1500 stillgelegte und rund 2500 Schiessanlagen, die noch in Betrieb sind. Das Bundesamt schätzt, das auch heute noch jährlich in den nicht sanierten Schiessanlagen bis zu 150 Tonnen Blei in den Boden gelangen – die heutige Munition beinhaltet zwar weniger, aber immer noch Blei. An die Altlastensanierung zahlt auch der Bund (siehe Box). Voraussetzung ist aber, dass auf den ­sanierungsbedürftigen Anlagen ab 2021 nicht mehr in die Erdwälle geschossen wird – stattdessen muss ein künstlicher Kugelfang eingebaut sein. Nur wenn diese künstlichen Kugelfänge bis ­dahin eingebaut sind, fliesst überhaupt Geld vom Bund für die Altlastensanierung.

In den meisten Fällen sind die Gemeinden Grundeigentümer des Landes, auf denen die Schiessanlagen stehen. Auf den Anlagen schiessen die Schützenvereine, und hier findet das jährlich vom Militär vorgeschriebene obligatorische Schiessen statt.

«Es ist wichtig zu wissen, wer wie oft auf einer Anlage ­geschossen hat. Denn es gilt das Verursacherprinzip.»

Iwan Stössel, Interkantonales Labor Schaffhausen

Bei einer Altlastensanierung gilt bei den Kosten das Verursacherprinzip. Einerseits muss die Standortgemeinde als Grundeigentümerin zahlen, andererseits der Schützenverein und das Militär, die auf der Anlage geschossen haben. «Es ist deshalb wichtig zu wissen, wer wie oft auf der Anlage geschossen hat. Hat das Militär hier noch zusätzlich WK-Schiessen gemacht, muss der Bund entsprechend mehr zahlen», sagt Iwan Stössel. Da die meisten Schützenvereine ihren Teil der Sanierungskosten nicht zahlen können, muss der Kanton Schaffhausen diese Kosten übernehmen.

Buchberg sucht Beweise

Die Altlastensanierung einer Schiessanlage kostet bis zu einer Viertelmillion Franken. Für viele kleinere Gemeinden ist das viel Geld. In Buchberg wird die Schiessanlage zurückgebaut: Die Sanierung wird rund 250 000 Franken kosten, wie die Prüfung gezeigt hat. Das Militär und somit der Bund könnten für die Sanierung mit rund 50 000 Franken zur Kasse gebeten werden – wenn die Gemeinde beweisen kann, dass das Militär hier im Gelände das Gefechtsschiessen geübt hat. In den 1970er-Jahren soll das Militär hier zusätzlich geschossen haben. «Wir haben Hinweise der älteren Bevölkerung dazu», erklärt Robert Keller, Finanzreferent der Gemeinde Buchberg.

An der vergangenen Gemeindeversammlung im Juni wurden die Bürger aufgerufen, zu Hause nach alten Entschädigungszahlungen zu suchen, welche die Bauern wegen des militärischen Schiessens auf ihrem Land erhalten haben.

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