Neue Nutzungsplanung rückt näher

Saskia Baumgartner | 
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Der Gemeinderat von Neuhausen hat die Vorlage zur Totalrevision von Zonenplan und Bauordnung verabschiedet. Bild: Archiv

Der Gemeinderat von Neuhausen am Rheinfall verabschiedet die Totalrevision von Zonenplan und Bauordnung.

Wenigstens 15 Jahre beträgt etwa die vorhergesehene Lebensdauer eines Zonenplans und der dazugehörigen Bauordnung. In Neuhausen ist diese Lebensdauer schon lange überschritten – der aktuell gültige Zonenplan von Neuhausen stammt aus dem Jahr 1988.

Natürlich gab es immer wieder Teilrevisionen, doch eine Totalrevision war längst fällig. Diese hat der Gemeinderat zusammen mit einer Kommission auf den Weg gebracht. Die Entwürfe für einen neuen Zonenplan und eine neue Bauordnung wurden der Bevölkerung bei einem Info-Anlass im Juni dieses Jahres vorgestellt. An diesem wurde auch der neue Richtplan «Zen­trumszone» diskutiert. Die Zentrumszone löst die bisherigen drei Kernzonen ab. Vom 10. Juni bis zum 11. Juli erfolgte die öffentliche Auflage aller Dokumente, bei der insgesamt 13 Einwendungen eingingen.

Nun hat der Gemeinderat über diese befunden. Gutgeheissen wird gemäss Gemeindepräsident Stephan Rawyler eine Einwendung der Firma IVF Hartmann. Die Firma beabsichtigt, ein neues Hochregallager an ihrem Standort in Neuhausen zu bauen. Für diesen Zweck werden der noch aktuelle Zonenplan und die Bauordnung bereits teilrevidiert. Denn die IVF wollte höher bauen als bis dato erlaubt. Der Einwohnerrat sagte im August Ja zu den Teilrevisionen. Allerdings wurden die Änderungen in der Totalrevision nicht vollständig übernommen. Das wurde nun nachgeholt.

Rheinfall ist keine Bauzone mehr

Zum Teil gutgeheissen wurden Forderungen von Naturschutzverbänden zu einer neu geschaffenen «Rheinfallzone». Diese war im Entwurf der neuen Bauordnung als Bauzone aufgeführt – die Verbände befürchteten, dass man damit Tür und Tor für neue Gebäude am Rheinfall öffnet.

Neu ist der entsprechende Artikel zur Rheinfallzone, der inhaltlich gleich geblieben ist, in der Bauordnung unter den Nichtbauzonen aufgeführt. Dadurch ändert sich gemäss Stephan Rawyler die Zuständigkeit: «Innerhalb der Bauzonen ist der Gemeinderat zuständig für Bauvorhaben, ausserhalb der Bauzone ist der Kanton zuständig.»

Auch zum Teil entgegengekommen ist der Gemeinderat den Naturschutzverbänden beim Gewässerraum. Die Verbände verlangten, dass die Gewässerlinie an verschiedenen Orten anders verlaufen soll – sodass künftig nicht mehr so nahe ans Wasser gebaut werden kann.

Der Gemeinderat hat alle Unterlagen zur Totalrevision der Nutzungsplanung verabschiedet, genauso wie den neuen Richtplan Zentrumszone. Alles wurde an den Einwohnerrat weitergeleitet. Gemeindepräsident Rawyler rechnet damit, dass die Totalrevision – sofern es kein Referendum gibt – frühestens in einem Jahr rechtskräftig wird.

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