Unfallpilot von Löhningen ist freigesprochen worden

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Ein neues Gutachten habe gezeigt, dass der Pilot die Startrollstrecke richtig berechnet hat. Bild: Radio Munot

Im August 2016 hat sich in Löhningen ein Flugzeugunglück ereignet, bei dem eine Person ums Leben kam. Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hielten den 54-jährigen Piloten für schuldig und verurteilten ihn wegen fahrlässiger Tötung. Nun gibt es eine Wendung in diesem Fall: Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat den Piloten in allen Anklagepunkten freigesprochen, bestätigt sein Anwalt Philip Bärtschi auf Anfrage von Radio Munot. Ein neues Gutachten habe gezeigt, dass der Pilot die Startrollstrecke richtig berechnet hat. Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) war ursprünglich zu einem anderen Ergebnis gekommen. Auf dieses Ergebnis stützten sich die ersten zwei Urteile. Später zog die Sust den Unfallbericht allerdings zurück. Das Urteil der Berufungskammer ist noch nicht rechtskräftig.

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Der Anwalt des Piloten, Philip Bärtschi, im Gespräch mit Radio Munot.

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