Flugzeugabsturz in Löhningen: Pilot legt Einspruch gegen Urteil ein

Schaffhauser Nachrichten | 
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Das Urteil des Bundesstrafgericht in Bellinzona wird in den nächsten Wochen erwartet. Bild: SHPol

Der Pilot der Unglücksmaschine, die am 26. August 2016 in Löhningen abstürzte, wehrt sich gegen seine Verurteilung. Die Passagiere seien Schuld gewesen.

Was als fröhlicher Sommerausflug des Gewerbevereins Klettgau geplant war, endete am Freitagabend des 26. August 2016 in einem fatalen Unglück. Kurz nach dem Start auf dem Flugplatz Schmerlat in Neunkirch stürzte ein Kleinflugzeug des Typs Robin in ein Löhninger Sonnenblumenfeld ab. Alle vier Insassen wurden dabei verletzt, eine 49-jährige Frau erlag einige Tage später einem Schädel-Hirn-Trauma. Beim Absturz schlug sie mit dem Kopf gegen das Instrumentenbrett, da sie, im Gegensatz zum Piloten, nur mit einem Beckengurt gesichert war.

Die Bundesanwaltschaft verurteilte den Piloten im Dezember 2018 in einem Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung und Störung des öffentlichen Verkehrs zu einer Zahlung von insgesamt 36'288 Franken.

Wie «Blick» schreibt, erhebt dieser nun Einspurch gegen das Urteil: Demnach seien die Passagiere Schuld gewesen, da sie ihm ein falsches Gewicht angegeben und er sich auf diese verlassen hätte. Er habe «nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt».

Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) kam in ihrem Abschlussbericht zu einem anderen Ergebnis: «Der Unfall ist darauf zurückzuführen, dass das Flugzeug nach dem Abheben infolge einer unzweckmässigen Starttechnik kaum an Höhe gewann und aufgrund eines Kontrollverlustes zu Boden stürzte.» So sagte die SUST: Auch wenn «sowohl Masse als auch Schwerpunkt des Flugzeuges» sich zum Unfallzeitpunkt «ausserhalb der gemäss Luftfahrzeugflughandbuch zulässigen Grenzen» befunden habe, das zulässige Gewicht wurde um fünf Kilo überschritten, so habe dies trotzdem keinen Einfluss auf den Flug gehabt.

Das Urteil des Bundesstrafgericht in Bellinzona wird in den nächsten Wochen erwartet. (rd)

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