Fahrlässige Tötung: Bundesstrafgericht spricht Pilot von Löhningen schuldig

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Das Flugzeug stürzte damals ein ein Sonnenblumenfeld. Archivbild: SHPol

Das Flugzeugunglück von Löhningen forderte im August 2016 ein Todesopfer. Jetzt liegt das begründete Urteil gegen den Piloten vor - er habe beim Berechnen des Gewichts Fehler gemacht.

Das Bundesstrafgericht hat den Piloten des im August 2016 in Löhningen abgestürzten Kleinflugzeugs wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.Das Bundesstrafgericht erachtet es als erwiesen, dass der Pilot bei der Berechnung des Startgewichts und des Schwerpunkts des Flugzeugs seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Dies geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten, begründeten Urteil hervor.

Der 52-jährige Mann wollte im August 2016 vom Schmerlat aus einen Rundflug mit drei Personen antreten. Die Frau und die beiden männlichen Flugpassagiere gaben dem Piloten ihr Gewicht an. Anhand einer Excel-Tabelle berechnete der Pilot, ob das Gewicht aller Personen, des Flugzeugs und des Treibstoffs das maximale Startgewicht von 1000 kg überschreitet oder nicht. Das verwendete Computer-Programm spuckte ein Gewicht von 966 Kilogramm und damit ein «Go» aus. Das Flugzeug kam beim Start jedoch kaum vom Boden weg, neigte sich und stürzte nach einer Flugzeit von rund einer Minute ab. Alle Insassen wurden verletzt. Die Frau verstarb nach mehreren Tagen im Spital.

Keine kritische Prüfung

Die Untersuchung der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) ergab, dass die beiden Männer schwerer waren als in der Berechnung. Das Bundesstrafgericht hält fest, dass der Pilot trotz des knappen Ergebnisses von 966 Kilogramm die Situation nicht kritisch hinterfragt und auch keine Toleranzwerte für Kleidung und dergleichen eingerechnet habe. Auch für die Sitzverteilung im Flugzeug - die Frau durfte auf ihren Wunsch vorne sitzen - habe sich der Pilot ausschliesslich auf das Resultat der Excel-Tabelle verlassen.

Wie aus dem Urteil hervorgeht, hat der Pilot Berufung eingelegt. Im Oktober wurde zudem bekannt, dass die Sust die Untersuchung in diesem Fall nochmals eröffnen will (shn.ch berichtete). (sda/lex)

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