Tödlicher Absturz in Löhningen: Bund nimmt Ermittlungen wieder auf

Alexa Scherrer | 
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Der Unfall in Löhningen forderte ein Todesopfer. Archivbild: SHPol

Im August wurde der Unfallpilot von Löhningen verurteilt - jetzt untersucht die schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) den Absturz «aufgrund neuer wesentlicher Tatsachen» erneut.

Es war ein tragisches Unglück, das sich am Abend des 26. August 2016 ereignete. Kurz nach dem Start auf dem Schmerlat stürzte ein Kleinflugzeug des Typs Robin in Löhningen in ein Sonnenblumenfeld ab. Der Pilot und alle drei Insassen wurden verletzt, eine 49-jährige Frau verstarb elf Tage nach dem Absturz an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas. 

Gegen den Piloten wurde bereits im Dezember 2018 ein Strafbefehl seitens der Bundesanwaltschaft erlassen. Der Pilot erhob Einspruch gegen das Urteil, wurde vom Bundesstrafgericht in Bellinzona aber im August dieses Jahres wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs schuldig gesprochen. 

Jetzt wird der Fall aber neu aufgerollt. Gestützt auf Art. 49 VSZV werde der Fall «aufgrund neuer wesentlicher Tatsachen» wieder aufgenommen, schreibt die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) in einem Bericht. Die genauen Gründe, die zur Wiederaufnahme geführt haben, sind noch nicht bekannt. 

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