Schaffhauser Staatsanwaltschaft entlässt Sarco-Chef aus Untersuchungshaft: Verdacht auf vorsätzliche Tötung fallengelassen

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat Florian Willet, Co-Präsident der Sterbehilfeorganisation «The Last Resort», aus der Untersuchungshaft entlassen. Dies, da nicht weiter ein Verdacht wegen vorsätzlicher Tötung bestehe.
Ende September wurde die verbotene Sterbekapsel Sarco das erste Mal in Schaffhausen eingesetzt. Eine 64-jährige Amerikanerin verlor dabei ihr Leben. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat deshalb am 23. September 2024 ein Strafverfahren wegen Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord eröffnet und in diesem Zusammenhang eine tatverdächtige Person in Untersuchungshaft versetzt.
Dies sei notwendig gewesen, da aufgrund der ersten Ermittlungsergebnisse der Verdacht entstand, dass ein vorsätzliches Tötungsdeliktes begangen worden sei, so die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Schaffhausen hat den Verdacht in der Folge mehrfach bestätigt.
Aufgrund des neusten Ermittlungsstandes besteht nach wie vor ein dringender Tatverdacht betreffend der Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft den Verdacht auf eine vorsätzliche Tötung verworfen. Dies obwohl das Obduktionsgutachten des Institutes für Rechtsmedizin des Kantons Zürich (IRMZ) der Staatsanwaltschaft noch nicht vorliegt.
Der Erste Schaffhauser Staatsanwalt Peter Sticher sagt auf Anfrage der «Schaffhauser Nachrichten», dass noch weitere Beweismittel ausgewertet wurden, die den Verdacht der Vorsätzlichen Tötung entkräftet haben. «Das Verfahren wird nicht eingestellt, aber es rechtfertig sich nicht mehr, die Person in Untersuchungshaft zu halten. Der Tatbestand der vorsätzlichen Tötung hat sich nicht bewahrheitet», so Sticher.
Die Staatsanwaltschaft hat daher die letzte inhaftierte Person, Florian Willet, Co-Präsident von «The Last Resort», am heutigen Montagnachmittag nach 70 Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen.
Es gilt die Unschuldsvermutung.