Bäckerei im Kanton Schaffhausen hat abgelaufene Ware verkauft

Der Geschäftsführer einer Bäckerei im Kanton Schaffhausen ist verurteilt worden. Er muss eine Strafe von 2400 Franken bezahlen. Die Staatsanwaltschaft Schaffhausen wirft ihm mehrfache Vergehen gegen das Lebensmittelgesetz und mehrfache Übertretung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor.
Die Liste der Verstösse ist lang, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, den Radio Munot eingesehen hat. Die Bäckerei hat unter anderem die Preise im Offenverkauf nicht angegeben, hat nicht deklariert, woher das Fleisch kommt und hat Lebensmittel bei zu hohen Temperaturen gelagert. Ausserdem hat sie mehrfach Lebensmittel zum Verkauf angeboten, die das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben.
Das Interkantonale Labor hat die Bäckerei von 2019 bis 2022 sechs Mal kontrolliert. Die Liste der Verstösse wurde zwar nach jeder Kontrolle kürzer, aber zu beanstanden hatte das Labor immer etwas. Die Räume waren zu wenig sauber und ordentlich und waren in einem baulich zu schlechten Zustand. Mit seinem Verhalten habe der Geschäftsführer eine Gefahr für die Gesundheit der Kundinnen und Kunden in Kauf genommen, heisst es im Strafbefehl.