Kantonales Pandemie-Monitoring soll fortgesetzt werden

Schaffhauser Nachrichten | 
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In den Schaffhauser Apotheken soll man sich auch in Zukunft auf Covid-19 testen lassen können. Archivbild: Loris Vetter

Der Bundesrat hat an der Pressekonferenz vom Mittwochnachmittag die vollständige Aufhebung der Corona-Massnahmen per 1. April beschlossen. Nun reagiert das kantonale Gesundheitsamt mit einer Medienmitteilung auf die neuesten Beschlüsse. Im Kanton Schaffhausen wird der Betrieb des Abklärungszentrums sowie die Testungen in Apotheken fortgesetzt. Ebenfalls bestehen bleibt das Covid-Dashboard mit den wichtigsten Kennzahlen zur Pandemie-Entwicklung. Auch das kantonale Abwassermonitoring wird weiterhin durchgeführt.

Des Weiteren geht das kantonale Gesundheitsamt auf die Aufhebung der Maskenpflicht ein. Der Schutz der vulnerablen Personen sei auch nach dem 1. April von Bedeutung. So empfiehlt der Kantonsärztliche Dienst, in sogenannten «sozialmedizinischen Institutionen», etwa Spitälern, Alters- und Pflegeheimen oder Arztpraxen, weiterhin Maske zu tragen. (eku)

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Kommentare (1)

Käthi Preisig Mi 30.03.2022 - 17:59

das ist gut so🤓

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