Schaffhauser Regierung: Massnahmen sollen auf einen Schlag fallen

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Wenn es nach dem Schaffhauser Regierungsrat geht, kann die Maske noch nicht so schnell an den Nagel gehängt werden. Bild: Melanie Duchene

Von den zwei vorgeschlagenen Varianten zur Lockerung der Corona-Massnahmen bevorzugt die Schaffhauser Kantonsregierung die schnellere.

Der Bundesrat möchte alle Corona-Massnahmen lockern. Hierfür hat er zwei Varianten entworfen und diese zur Konsultation an die Kantone geschickt. Während die erste Variante vorsieht, alle Massnahmen per 17. Februar zu lockern, sollen bei der zweiten Variante die Massnahmen schrittweise gelockert werden.

Nun hat sich die Schaffhauser Kantonsregierung zu den Plänen des Bunds geäussert: Der Regierungsrat bevorzugt die erste Variante: «Bei gesamtschweizerisch deutlicher Abnahme der Fall- und Hospitalisationszahlen kann der liberale Weg gemäss dem Vorschlag des Bundesrates beschritten und Variante 1 umgesetzt werden», heisst es in der Antwort des Regierungsrats. Allerdings wendet er auch ein, dass die zweite Variante zu bevorzugen wäre, falls die Bedingungen nicht erfüllt seien. Hinzu kommt eine Mahnung des Regierungsrats: «Die Bevölkerung muss sich bewusst sein, dass bei Auftreten neuer potenziell gefährlicher Varianten zeitnah wieder Massahmen angeordnet werden können.» Im Hinblick auf das weitere Vorgehen wünscht sich die Kantonsregierung vom Bundesrat, dass eine einheitliche nationale Strategie für neue potenziell gefährliche Virusmutationen erarbeitet werde.

Vorübergehende Maskenpflicht soll beibehalten werden

Darüber hinaus hat sich der Regierungsrat zu vereinzelten Massnahmen geäussert. Im Hinblick auf die Gesundheitseinrichtungen wie Heime und Spitäler möchte der Kanton den entsprechenden Institutionen die Federführung überlassen. Deshalb soll der Schutz der vulnerablen Personen wieder die Aufgabe dieser Einrichtungen sein. So könne den Bedürfnissen dieser Personengruppen am besten entsprochen werden. So soll auch die Maskentragpflicht in diesen Institutionen individuell geregelt werden. «Gegenfalls kann der Kanton eine entsprechende Empfehlung aussprechen.»

Im Hinblick auf die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr oder im Detailhandel möchte der Kanton Schaffhausen noch etwas Vorsicht walten lassen. Dort solle die Pflicht noch vorübergehend aufrechterhalten werden, schreibt die Regierung.

Repetitive Tests für das Schulpersonal

Der Schulbetrieb soll gemäss der Meinung des Regierungsrats ohne repetitive Tests für Schülerinnen und Schüler weitergehen. Diese können beendet werden, schreibt die Kantonsregierung. Allerdings wird eine andere Meinung im Hinblick auf das Schulpersonal vertreten. «Um die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts zu gewährleisten und um die Lehrpersonen und das Schulpersonal bestmöglich zu schützen, ist es sinnvoll, die repetitiven Testungen für diese Personengruppe, und für die Teilnehmenden kostenlos, weiterhin anzubieten.» Entsprechend solle der Bund die Finanzierung dieser repetitiven Tests übernehmen. (bic)

 

Kommentare (2)

Peter De Ventura Mi 09.02.2022 - 19:34

Was jetzt auf einen Schlag? Oder doch nicht ?
Oder habt ihr wieder Mal den Mut nicht

Harry Greis Mi 09.02.2022 - 19:02

Das wäre dann ja eben NICHT "auf einen Schlag" - oder?

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