Letzte Massnahmen fallen, Kantone übernehmen

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Auch die letzten Massnahmen werden per 1. April aufgehoben. Bild: Melanie Duchene

Der Bundesrat hat sich getroffen, um die aktuelle Lage zu besprechen. Im Raum stand insbesondere die endgültige Aufhebung der noch bestehenden Corona-Massnahmen. Wie bereits Mitte Februar angekündigt, kehrt die Schweiz ab dem 1. April von der besonderen in die normale Lage zurück.

Ab Freitag, 1. April, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. 

Dank der hohen Immunisierung der Bevölkerung sei es in den letzten Wochen zu keinem markanten Anstieg der Covid-19-Patientinnen und -patienten auf den Intensivstationen gekommen, obwohl die Zahl der Infektionen zwischenzeitlich wieder angestiegen sind. «Eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit ist in den nächsten Monaten wenig wahrscheinlich», heisst es in einer Medienmitteilung. Der weitere Verlauf der Covid-19-Pandemie lasse sich aber nicht zuverlässig abschätzen. Das Coronavirus Sars-CoV-2 werde höchstwahrscheinlich nicht verschwinden, sondern endemisch werden; es sei damit zu rechnen, dass es auch in Zukunft zu saisonalen Erkrankungswellen kommen.

Die wichtigsten Punkte: 

Übergangsphase bis Frühling 2023

Bund und Kantone planen eine Übergangsphase bis zum Frühling 2023, in der eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig bleiben. Strukturen müssen soweit erhalten bleiben, dass die Kantone und der Bund rasch auf neue Entwicklungen reagieren können. Dies gilt insbesondere für das Testen, das Impfen, das Contact-Tracing, die Überwachung und die Meldepflicht der Spitäler.

Zurück zur normalen Aufgabenteilung von Bund und Kantonen

Mit dem Wechsel in die normale Lage wechseln die meisten Aufgaben in der Bewältigung der Covid-19-Pandemie zurück in die Hauptverantwortung der Kantone, so wie es das Epidemiengesetz vorsieht; grundsätzlich sind die Kantone zuständig dafür, Massnahmen zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten anzuordnen und untereinander zu koordinieren. Der Bund hat ein Grundlagenpapier erarbeitet, das die Ziele und die Aufgabenverteilung in der Übergangsphase festhält. Es ist bis am 22. April dieses Jahres bei den Kantonen, den Sozialpartnern sowie den Parlamentskommissionen in Konsultation.

SwissCovid-App wird vorübergehend deaktiviert

Der Bundesrat hat auch beschlossen, die SwissCovid-App vorübergehend zu deaktivieren. Mit der Aufhebung der Isolationspflicht sind die Voraussetzungen für eine wirksame Weiterführung der App nicht mehr gegeben. Der Betrieb der SwissCovid-App kann aber rasch wieder aufgenommen werden, falls die epidemiologische Situation dies erfordert. Deshalb werden die notwendigen Informatik-Infrastrukturen im Hintergrund weiterhin aufrechterhalten. Die auf den Systemen des Bundes befindlichen Benutzerdaten werden vernichtet.

Anpassungen in der Covid-19-Verordnung 3

Der Bundesrat hat zudem mehrere Anpassungen in der Covid-19-Verordnung 3 beschlossen. Dazu gehört die Einstellung der Kostenübernahme repetitiver Tests in Lagern und die Erleichterung des Zugangs zu Arzneimitteln für gewisse schwer immunsupprimierte Personen.

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