Kanton spricht Unterstützungsleistungen von über 20 Millionen Franken

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Hinter diesen Türen hat der Regierungsrat über 20 Millionen Franken an Unterstützungsgeldern gesprochen. Bild: OPP

Mit den vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen hat auch die Anzahl beim Kanton eintreffender Härtefallgesuche abgenommen. Dies berichtet der Kanton Schaffhausen in einer Medienmitteilung am Mittwochmorgen. Viele Betriebe, die nach langer behördlicher Schliessung wieder öffnen durften, würden von weiteren Härtefallbegehen absehen.

Seit Oktober 2020 hat der Regierungsrat 360 Gesuche bearbeitet. Davon musste er nur 34 und damit weniger als 10 Prozent ablehnen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Bei 17 der Gesuche konnten die Fixkosten ohne Unterstützungsbeitrag gedeckt werden, bei andern Gesuchen fehlte der erforderliche Umsatzrückgang oder die bestehenden Reserven waren zu gross. 

Unterstützungsleistungen von mehr als 20 Millionen Franken

Seit April 2020 hat der Regierungsrat Corona-Unterstützungsleistungen in der Höhe von 20'448'522 Franken gesprochen. Über 15 Millionen davon wurden in der zweiten Beitragsphase zwischen Oktober 2020 und Mai 2021 gesprochen. Der Grösste Teil dieser Zahlungen sind Härtefallgelder, rund 2.5 Millionen sogenannte Kultur-Zahlungen. 

Nicht enthalten sind dabei Unterstützungsbeiträge für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken. Diese werden zwar vom Kanton berechnet aber zu 100 Prozent vom Bund finanziert. Bisher wurden für solche Unternehmen Leistungen in der Höhe von rund 1.8 Millionen Franken gesprochen. (daz) 

Über 70 Millionen Franken Härtefallgelder im Thurgau

Am Mittwochnachmittag informierte das Thurgauer Amt für Wirtschaft und Arbeit über den Zwischenstand des kantonalen Härtefallprogramms. Bis am 6. Juli 2021 bewilligten die Behörden 575 Härtefallentschädigungen in Höhe von knapp 74 Millionen Franken. Davon wurden rund 71 Millionen Franken in Form von nicht rückzahlbaren Darlehen gewährt. «Über die gesamte Laufzeit des Härtefallprogramms betrachtet kann man davon ausgehen, dass über 90 Prozent der ausgezahlten Entschädigungen in Form von à-fonds-perdu erfolgen werden», schreibt die Behörde in einer Mitteilung.

Bei Betrieben, die auf behördlichen Beschluss hin mindestens 40 Tage schliessen mussten, werden die Beiträge automatisch zu 100 Prozent à-fonds-perdu gewährt. Bei Betrieben mit einer coronabedingten Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent werden die Beiträge zu 75 Prozent à-fonds-perdu gesprochen. (bic)

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