Konzept für Grossveranstaltungen: Regierung sieht Nachbesserungsbedarf

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Das Stars in Town findet, trotz Lockerungen, auch dieses Jahr nicht statt.

Das Konzept des Bundesrates, mit dem wieder Grossveranstaltungen zugelassen werden könnten, findet beim Schaffhauser Regierungsrat durchaus Anklang. Das teilte die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung mit. «Die Regierung begrüsst die grundsätzliche Stossrichtung des Konzeptes», heisst es darin. Ebenso wird die Möglichkeit, Pilotprojekte für Grossveranstaltungen durchführen zu können, unterstützt.

Kritisch betrachte die Regierung hingegen die Umsetzung der unterbreiteten Bestimmungen für Grossveranstaltungen. Besonders die Anforderung, die Zutrittsberechtigung, also der Nachweis ob man geimpft, genesen oder negativ getestet wurde, mit einem entsprechenden Zertifikat zu prüfen, wird in der Medienmitteilung kritisiert. Auch den vorgesehenen Prozess für die Umsetzung des Schutzschirms erachte der Regierungsrat als nicht praxistauglich. Er schlug vor, das Verfahren zu vereinfachen. Beispielsweise soll die Abwicklung - analog zu den Ausfallentschädigungen - durch Vorauszahlung einer Summe gemäss Verteilschlüssel an die Kantone und nachträglicher Abrechnung mit dem Bund erfolgen. Ausserdem schlägt er vor, dass der Verteilschlüssel für den Schutzschirm dem Verteilschlüssel Härtefall angepasst werden sollte, was 80 Prozent der Kosten für den Bund und 20 Prozent Kanton bedeuten würde. Der Vorschlag des Bundes sieht eine 50-50-Kostenbeteiligung vor.

Der Bundesrat hatte zuvor eine Entscheidungshilfe für die Kantone für Grossveranstaltungen präsentiert. Dabei handelte es nicht einen geplanten Öffnungsplan. Sollten Veranstaltungen mit einer kantonalen Zusicherung aus epidemiologischen Gründen nicht stattfinden können, haben die Organisatoren Anspruch auf eine Entschädigung (Schutzschirm-Regelung).

Für die Erteilung von Bewilligungen schlug der Bundesart ein dreistufiges Vorgehen vor:

  • Ab 1. Juni bis 30. Juni 2021 sollen im Sinne eines Pilotversuchs pro Kanton maximal drei Veranstaltungen mit mind. 300 und max. 600 Personen durchgeführt werden.
  • Für die Zeit ab 1. Juli 2021 soll die Durchführung von Grossveranstaltungen mit bis zu 3'000 Personen durch die Kantone bewilligt werden können.
  • Ab 1. September 2021 soll die Durchführung von Grossveranstaltungen mit bis zu 10'000 Personen durch die Kantone bewilligt werden können. (rd)

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