Das hat der Bundesrat heute beschlossen

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Bereits im Sommer könnten in Schaffhausen wieder Grossveranstaltungen stattfinden. Bild: Pixabay

Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen sind seit Ende Februar 2020 verboten – nur im Oktober 2020 waren sie kurzzeitig erlaubt. Mit der Zunahme der Impfungen und abhängig von der epidemiologischen Lage könnten sie ab Sommer 2021 wieder möglich werden. Das teilte der Bundesrat an einer Medienkonferenz mit. Wann und unter welchen Bedingungen, wolle er voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Juni entscheiden. Für die Planungssicherheit von Veranstaltern wolle er aber möglichst früh eine gewisse Planungssicherheit und den Kantonen eine Entscheidungshilfe geben.

Um die Durchführung von Anlässen mit überkantonaler Bedeutung zu unterstützen, habe das Parlament in der Frühlingsession 2021 im Covid-19-Gesetz einen «Schutzschirm» für die Veranstaltungsbranche eingeführt. Damit können Publikumsanlässe bewilligt werden, noch bevor klar ist, ob die epidemiologische Lage eine Durchführung erlaubt.

Schutzschirm für Veranstalter

Bund und Kantone sollen sich an den ungedeckten Kosten für Veranstaltungen, die aufgrund der epidemiologischen Lage abgesagt oder verschoben werden müssen, beteiligen.

Bedingung für eine Entschädigung ist, dass der Kanton den betroffenen Publikumsanlass bewilligt und ihn zusätzlich dem Schutzschirm unterstellt hat. Weitere Bedingungen sind ein Besucherkreis, der über den Kanton hinausgeht, in dem die Veranstaltung stattfindet sowie die Teilnahme von mindestens 1000 Personen pro Veranstaltungstag.

Der Veranstalter trägt pro Veranstaltung von den ungedeckten Kosten eine Franchise von 30'000 Franken und vom verbleibenden Betrag einen Selbstbehalt von 20 Prozent. Sofern die Kantone die Hälfte der ungedeckten Kosten übernehmen, will der Bund die andere Hälfte übernehmen. Die Kostenbeteiligung von Bund und Kantonen beträgt pro Veranstaltung höchstens 5 Millionen Franken. Die Regelung soll für Veranstaltungen zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 gelten. Für die Umsetzung muss in den meisten Kantonen noch eine Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Bewilligung für Veranstaltungen mit 3000 Personen ab Juli

Gleichzeitig sollen auch wieder Grossveranstaltungen ermöglicht werden: Die Kantone sollen ab Ende Mai Grossveranstaltungen mit bis zu 3000 Besucherinnen und Besuchern unter restriktiven Auflagen bewilligen können, sofern diese nach dem 1. Juli 2021 durchgeführt werden. Ab 1. September soll diese Obergrenze auf 10'000 Personen angehoben werden. Dabei sind diese Daten und Teilnehmerzahlen kein Öffnungsplan, wie der Bundesrat unterstreicht: Ob solche Veranstaltungen dann auch wirklich durchgeführt werden können, könne er erst später entscheiden. Die Kantone müssen die Bewilligungen widerrufen oder zusätzliche Einschränkungen erlassen, wenn sich die epidemiologische Lage so verschlechtert, dass die Durchführung der Grossveranstaltung nicht mehr möglich oder das Contact Tracing nicht mehr gewährleistet sei. In diesem Falle greift der Schutzschirm.

Pilotphase im Juni mit 300 bis 600 Personen

Die Schutzmassnahmen für Grossveranstaltungen sind dabei sehr strikt: Im Zentrum stehen strenge Schutzkonzepte und die Vorgabe, dass nur geimpfte, negativ getestete und genesene Personen an solchen Veranstaltungen teilnehmen können, um das Übertragungsrisiko zu minimieren. Um diese Konzepte zu testen, können Kantone ab Anfang Juni bis Ende Juni 2021 die Durchführung von drei ausgewählten Pilotveranstaltungen mit mindestens 300 und maximal 600 Personen bewilligen können. Diese Pilotveranstaltungen sollen zeigen, ob und wie die Schutzkonzepte für Grossveranstaltungen umgesetzt und die Kontrolle der Impf-, Test- und Genesungsnachweise sichergestellt werden können. Ebenso soll geprüft werden, ob die Verwendung von Selbsttests, die vor Ort und unter Aufsicht des Organisators durchgeführt werden können, praxistauglich ist. Der Bundesrat wird die Erfahrungen dieser Pilotveranstaltungen für die Umsetzung der weiteren Öffnungsschritte berücksichtigen.

Bis im Sommer soll auch ein schweizweit einheitliches Covid-Zertifikat (fälschungssicherer Impf-, Test- und Genesenen-Nachweis) vorliegen, womit die Kontrolle der Nachweise am Eingang wesentlich erleichtert wird.

Konsultation bis 10. Mai

Der Bundesrat hat bei den Kantonen, den Städten und Gemeinden, den Dachverbänden der Sozialpartner, den betroffenen Branchenverbänden und -organisationen in den Bereichen Veranstaltungen und Sport, dem Rat der Religionen sowie den zuständigen Sachbereichskommissionen die Konsultation gestartet. Den Entscheid fällt er voraussichtlich am 26. Mai 2021.

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