Mit einem 3-Phasen-Modell aus der Pandemie

Schaffhauser Nachrichten | 
Lesenswert
Noch keine Kommentare
Bis im Sommer soll, so das ehrgeizige Ziel des Bundesrates, das Leben halbwegs wieder normal werden. Archivbild: Melanie Duchene

Der Bundesrat hat heute verkündet, in welchen drei Phasen die Massnahmen gelockert werden sollen. Darin ist beinhaltet, dass alle erwachsenen impfwilligen Personen geimpft sind und die Massnahmen zum Schutz gegen Covid-19 weitgehend aufgehoben werden können. Wie lange die einzelnen Phasen dauern, hängt von der Impfbereitschaft der jeweiligen Bevölkerungsgruppen und dem Verlauf der Impfkampagne ab.

1. Phase (Schutzphase)

Diese Phase dauert, bis alle impfwilligen besonders gefährdeten Personen vollständig geimpft sind. Dies sollte gemäss aktueller Planung Ende Mai der Fall sein. Zudem sollen durch repetitives Testen asymptomatische Infizierte gefunden und Ausbruchsherde schnell erkannt und isoliert werden. Der Bundesrat hat Richtwerte festgelegt und im Vergleich zur ersten Publikation im März angepasst bei deren Überschreitung er erneute Massnahmenverschärfungen prüfen wird. Es existiere kein Automatismus.

Die Richtwerte:

  • 14-Tages-Inzidenz der Fallzahlen: Bei 450 Neuansteckungen pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
  • Hospitalisierungen: Bei Hospitalisierungen von 120 Personen im 7-Tages-Schnitt festgestellt wird.
  • Belegung der Intensivbetten durch Covid-19 Patientinnen und Patienten: Wenn gemittelt über 15 Tage 300 Betten belegt sind.
  • R-Wert: Dieser darf nicht höher als 1.15 liegt.

Aufgrund der Öffnungen per 19. April 2021 und der fragilen epidemiologischen Lage seien vor dem 26. Mai 2021 kaum weitere Öffnungsschritte möglich sein.

2. Phase (Stabilisierungsphase)

Die zweite Phase wird soll dauern, bis die gesamte impfwillige erwachsene Bevölkerung vollständig geimpft ist. Das sei laut Bundesrat etwa Ende Juli der Fall.

In dieser Stabilisierung-Phase soll die risikobasierte Öffnungsstrategie weitergeführt werden, um ein «gesellschaftliches, kulturelles und sportliches Leben an bestimmten Veranstaltungsorten wieder möglich zu machen», heisst es in einer Medienmitteilung des Bundesrates. An den Richtwerten der Schutzphase (Phase 1) wird festgehalten; eine Ausnahme ist die 14-Tages-Inzidenz, die bis zum Wert von 600 Neuinfektionen pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner ansteigen darf.

In dieser Phase kann es mehrere Öffnungsschritte geben:

  • So soll der Präsenzunterricht in der Tertiärstufe wieder möglich sein, wenn wöchentliche Testungen durchgeführt werden.
  • Die Homeoffice-Pflicht soll durch eine Empfehlung ersetzt werden, wenn Mitarbeitende sich mindestens einmal wöchentlich testen lassen können.
  • Es soll Lockerungen der Kapazitätsbeschränkungen im Bereich des Detailhandels geben und Lockerung der Kapazitätsbeschränkungen im Bereich des Sports und allenfalls von Freizeiteinrichtungen.
  • Bei einer sehr guten epidemiologischen Lage ist auch vorgesehen, dass die Innenbereiche der Restaurants wieder öffnen können.

 

3. Phase (Normalisierungsphase)

Diese tritt in Kraft, sobald die gesamte erwachsene Bevölkerung Zugang zu einer vollständigen Impfung erhalten hat. In dieser Phase richten sich die Massnahmen des Bundes auf den Erhalt der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems aus. Dann sollen auch verbleibende Schliessungen von Betrieben und Einrichtungen sowie Kapazitätsbeschränkungen schrittweise aufgehoben werden. Basismassnahmen wie das Tragen einer Maske an frequentierten Orten sollen schrittweise abgebaut werden, damit die Entwicklung der Pandemie gut verfolgt werden kann.

Bei drohender Überlastung des Gesundheitssystems ergreift der Bundesrat nur noch Massnahmen zur Einschränkung von Personen, die sich nicht haben impfen lassen. Personen mit gültigem Covid-Zertifikat, geimpft, genesen und zeitnah getestet, sollen nicht von Massnahmen betroffen sein.

Ist dieser Artikel lesenswert?

Ja
Nein

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren