Knapp 350 Fahrzeuge durch die Kontrolle gerasselt

Schaffhauser Nachrichten | 
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Bei den Kontrollen kam es zu einer Übertretungsquote von rund 40 Prozent. Archivbild: rd

Die Schaffhauser Polizei führte in den Monaten Januar und Februar Schwerverkehrskontrollen durch. Dabei kamen teils gravierende Übertretungen zum Vorschein.

Vom Montag, dem 4. Januar, bis Sonntag, dem 28. Februar, kontrollierte die Schaffhauser Polizei insgesamt 818 schwere Motorwagen, Anhängerzüge sowie Lieferwagen im Schwerverkehrskontrollzentrum (SVKZ) in der Stadt Schaffhausen sowie an mehreren mobilen Kontrollstellen im gesamten Kantonsgebiet. Bei 344 Fahrzeugen wurden verschiedene Verstösse festgestellt. Das ergibt eine Übertretungsquote von 42 Prozent.

Insgesamt 21 Chauffeuren musste die Weiterfahrt verboten werden, da deren Fahrzeuge nicht mehr sicher waren. Zur Anzeige gebracht wurden 297 Fahrzeuglenker. Im Rahmen der Kontrollen wurden 116 Ordnungsbussen verteilt.

Bei vier Lastwagenanhängern wurden Risse an Fahrzeugträgern diagnostiziert, bei fünf weiteren war die Bremsanlage defekt oder sogar abgehängt und bei neun Fahrzeugen waren die Reifen mangelhaft. Bei 21 Fahrzeugen wurde zudem eine ungenügende oder keine Ladungssicherung festgestellt.

Ohne gültigen Führerschein unterwegs

Neben den verschiedenen Mängeln an den Fahrzeugen selbst fielen auch einige Chauffeure negativ auf. Fünf Fahrzeuglenker konnten der Schaffhauser Polizei keinen gültigen Führerschein vorweisen. Zudem waren zwei weitere Chauffeure in einem «nicht fahrfähigen Zustand», schreibt die Schaffhauser Polizei. Des Weiteren hat die Polizei 41 Sichtbehinderungen geahndet.

Im Bereich der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten hat die Polizei bei 31 Personen Widerhandlungen festgestellt. Im Hinblick auf Masse und Gewichte der Fahrzeuge verzeichnete man 143 Fälle, die gegen die gesetzlichen Vorgaben verstossen haben.

Die fehlbaren Lastwagenchauffeure wurden durch die Schaffhauser Polizei zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen, Verkehrsabteilung, zur Anzeige gebracht. Zudem mussten sie Sicherheitsleistungen hinterlegen. Die stillgelegten Fahrzeuge mussten entweder vor Ort instandgesetzt oder aufgeladen und abtransportiert werden. (bic)

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