Bundesrat will lockern – erste Öffnungen ab dem 1. März

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Restaurants müssen weiterhin geschlossen bleiben. Bild: Melanie Duchene

Der Bundesrat informiert um 15 Uhr über die neusten Beschlüsse zur Coronapandemie. Hier können Sie die Medienkonferenz mitverfolgen.

Ticker

Long-Covid?

Wie werden Menschen unterstützt, die monatelang mit den Folgen der Covid-19-Erkrankung zu kämpfen haben? Patrick Mathys vom BAG sagt, es sehe leider danach aus, dass man sich noch lange mit den langfristigen Folgen der Covid-Erkrankungen auseinandersetzen müsse. Was aber Long Covid genau sei und welche Auswirkungen es auf das Gesundheitssystem habe, werde man erst in Zukunft sehen.

(17. Februar, 16.11 Uhr)

Weiterhin Homeoffice

Das Homeoffice soll bleiben. Das sagte Guy Parmelin. Homeoffice für Unternehmen sei ein gangbarer Weg.

(17. Februar, 16 Uhr)

Todesurteil für Restaurants?

Für viele Betriebe seien diese neuen Schritte ein Todesurteil, sagt ein Journalist. Was sagen Sie diesen Leuten, will er vom Bundesrat wissen? Berset: «Wir haben alle gesehen, was passiert, wenn man nicht vorsichtig genug vorgeht.» Er erinnert an die Bilder aus Norditalien zu Anfang der Pandemie. «Es stimmt: Es ist sehr ungerecht für die Branchen, die nichts falsch gemacht haben.» Aber es gebe viele Branchen, die noch mehr leiden. «Denken Sie an die Kultur – die ist seit fast einem Jahr zu. Das ist unvorstellbar», so der Gesundheitsminister. Daher müsse man alles tun, dass diese Situation so schnell wie möglich vorbei sei.

(17. Februar, 15.48 Uhr)

Regionale Unterschiede?

Ein Journalist will wissen, wieso es in einigen Ländern regionale Massnahmen gebe, aber nicht in der Schweiz. Berset antwortet: Das würde zu einer problematischen Konkurrenz innerhalb der Kantone führen. «Das haben wir ja schon in der Vergangenheit gesehen, dass es Besucherströme von einem Kanton in den anderen gibt.»

(17. Februar, 15.44 Uhr)

Eventuell doch frühere Öffnungen für Gastronomie?

Kann man der Gastronomie Perspektiven geben und eventuell die Lockerungsschritte verkürzen? Nein, so Berset. Man versuche nun das erste Mal eine Lockerung, mit dem Wissen, dass es eine neue Variante gibt, die zu einer Verdoppelung der Fallzahlen alle 10-14 Tage führen könnte, so Berset. «Es muss klar sein: Wir gehen ein Risiko ein, aber wir können es leisten, wenn wir alle mitmachen.»

(17. Februar, 15.41 Uhr)

Was ist mit den Restaurants?

Die erste Frage dreht sich um die Gastrobranche. Warum bleiben Restaurants zu? Die Antwort: In Gastronomiebetrieben würde man über längere Zeit ohne Maske sitzen, so Berset. Je länger man zusammen sei, desto höher das Risiko einer Ansteckung.

(17. Februar, 15.40 Uhr)

Wie geht es weiter mit Kulturschaffenden?

Auch die Kulturschaffenden sollen bezahlt werden, so Maurer. Die Zinssätze für die Bürgschaftsdarlehen sollen auch künftig bei 0 bleiben, so der Finanzminister.

Die Eckwerte der Verordnung seien aktuell in Konsultation im Parlament. Auch sei der Entscheid vom nächsten Mittwoch wichtig, wie lange der Shutdown noch dauern würde.

Es beginnt die Fragerunde.

(17. Februar, 15.35 Uhr)

Kantone unzufrieden

Maurer erklärt die neuen Regelungen für die Härtefälle. Das Gesetz beinhalte, dass der Betrag für die Härtefälle nicht mehr im Gesetz stehe. «Das ist die formale Änderung.» Die 10 Milliarden seien für KMU und kleinere Betriebe vorgesehen.

Zudem geht er auf die Kostenaufteilung zwischen Bund und Kantone ein: Die Kantone seien mit der 30-Prozent-Beteiligung nicht zufrieden, sie hätten lieber 20, so Maurer. «Das wird sicher noch Diskussionen geben.»

(17. Februar, 15.32 Uhr)

Defizit von 15.8 Milliarden Franken

Ueli Maurer muss ein dickes Defizit verkünden: Man habe sich heute mit drei Geschäften beschäftigt. Für das Jahr 2020 ergebe sich ein Defizit von 15.8 Milliarden Franken für die Schweiz. Vor Corona hatte man mit einer schwarzen Null gerechnet. 

(17. Februar, 15.28 Uhr)

Abwägungssache

Seit fast einem Jahr sei man mit dem Bundesrat in einer Situation, in der man abwägen müsste, auch wenn das manchmal kaum möglich sei, so Berset. «Unser Ziel dabei ist es immer, Leid zu verhindern. Jetzt sind wir in einer Situation, in der wir lockern können.»

Berset unterstreicht nochmals: Lockerungen im April gibt es nur, wenn die Positivrate unter fünf Prozent ist, die Auslastung der Intensivplätze in den Spitälern mit Covid-19-Patienten unter 25 Prozent und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten sieben Tage unter 1 liegt und die 14-Tages-Inzidenz am 24. März darf nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März.

Jetzt kommt Ueli Maurer an die Reihe.

(17. Februar, 15.25 Uhr)

    Kalkuliertes Risiko

    Es sei wichtig, die Schritte jetzt schon zu machen, auch wenn die Virusmutationen im Umlauf seien. «Das setzt natürlich voraus, dass wir alle weiterhin sehr aufmerksam sein müssen», so der Gesundheitsminister. Die Lockerungen seien aber ein kalkuliertes Risiko.

    (17. Februar, 15.21 Uhr)

      5-Personen-Regel bleibt in Innenräumen

      Alain Berset geht weiter auf die Öffnungsschritte ein. Eine Übersicht über diese finden Sie hier: 

      Er geht dabei auch auf die 5-Personen-Begrenzung im privaten Rahmen ein: Während unter freiem Himmel sich neu 15 Personen treffen können, bleibt die Grenze in Innenräumen bei fünf Personen, so Berset. 

      (17. Februar, 15.19 Uhr)

        Warum 4-Wochen-Rhythmus?

        Im Frühling habe man festgestellt, dass ein 3-Wochen-Rhythmus für Lockerungen zu kurz ist, so Berset. Daher habe man sich nun entschieden, Lockerungen in einem 4-Wochen-Rhythmus durchzuführen.

        (17. Februar, 15.16 Uhr)

          «Die Lage ist also gar nicht so schlecht»

          «Wir alle brauchen es, wieder mehr machen zu können», sagt Berset. Es brauche eine Möglichkeit auf eine «neue Normalität». Das sei nicht ohne Risiken, aber diese habe der Bundesrat eingehen wollen. Wichtig sei jedoch, dass die Bevölkerung sich weiterhin an die geltenden Regeln halte. «Es besteht immer noch die Gefahr, dass sich die Fallzahlen Anfang März wieder erhöhen können», so Berset. 

          (17. Februar, 15.13 Uhr)

            Parmelin mit Schlusswort, Berset übernimmt

            «Wir wollen Schritt für Schritt vorwärts gehen», so Parmelin. Das Motto «testen, testen, testen» würde weiterbestehen. «Nur so und durch Impfungen können wir verhindern, dass sich das Virus weiterhin ausbreitet.»

            Jetzt kommt Alain Berset.

            «Die Anstrengungen der letzten Wochen und Monate zahlen sich langsam aus», so Berset. Die Lage sei gar nicht so schlecht, führt er aus. Die Infektionszahlen hätten sich halbiert, die Situation auf den Intensivstationen verbessert und die Impfkampagne laufe gut. 

            (17. Februar, 15.10 Uhr)

              Aufruf zum Impfen

              Das Ende des Tunnels würde kommen, so Parmelin, aber dafür müsse man jetzt immer weiter testen und impfen. «Nur so kommen wir so schnell wie möglich aus dieser Krise.»

              (17. Februar, 15.08 Uhr)

                Appell an die Jugend

                Parmelin geht auf die Entscheidungen ein. Er verstehe, dass viele Menschen von diesen heute enttäuscht seien. Er denke auch speziell an die Jugendlichen. Aber er lobt: «Die junge Generation zeigt sich sehr solidarisch und erfinderisch.» Gleichzeitig seien sie auch zäh und hielten durch. Er rief die Jugend speziell auf: «Halten Sie durch! Sie tragen die Zukunft unserer Gesellschaft auf Ihren Schultern!»

                (17. Februar, 15.06 Uhr)

                  Noch kein Licht am Ende des Tunnels

                  Bundespräsident Guy Parmelin eröffnet die Medienkonferenz. «Ich möchte Ihnen gerne sagen, dass wir am Ende des Tunnels angelangt sind. Aber leider ist der Tunnel sehr lang.» Genauso schrittweise wie man in den Lockdown gegangen sei, wolle man nun auch wieder raus, so Parmelin. 

                  (17. Februar, 15.01 Uhr)

                    Das hat der Bundesrat heute beschlossen

                    Der Bundesrat will die Coronaregeln lockern: Ab dem 1. März sind erste Öffnungsschritte geplant. Zudem werden die Härtefallprogramme aufgestockt und es gibt Änderungen bei der Kurzarbeit.

                    Die wichtigsten Beschlüsse in der Übersicht:

                    • Erster Öffnungsschritt

                      In einem ersten Öffnungsschritt sollen ab 1. März alle Läden wieder öffnen können. Die Anzahl der Kundinnen und Kunden soll dabei beschränkt werden. Die Kapazitätsbegrenzungen gelten auch für Einkaufszentren als Ganzes.

                      Ebenfalls wieder öffnen können sollen Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken und Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen im Aussenbereich wieder zugänglich werden. Darunter fallen etwa Zoos, Botanische Gärten und Erlebnisparks. An all diesen Orten gelten Maskenpflicht, Abstandhalten und Kapazitätsbegrenzungen.

                      Ebenso können Sportanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien wieder öffnen. Hier gelten neben Kapazitätsbeschränkungen Maskentragpflicht oder Abstandhalten, erlaubt sind jeweils nur Gruppen von maximal fünf Personen. Wettkämpfe und Veranstaltungen sind im Erwachsenen-Breitensport nicht erlaubt. Im Freien sollen schliesslich private Veranstaltungen mit maximal 15 Personen wieder möglich sein.
                       
                    • Zweiter Öffnungsschritt

                      Dieser ist für den 1. April geplant, sofern es die epidemiologische Lage zulässt. Vorgesehen wären zum Beispiel, Kultur und Sportveranstaltungen mit Publikum in eng begrenztem Rahmen wieder zu ermöglichen, ebenso Sport in Innenräumen oder die Öffnung von Restaurantterrassen.

                      Ob es zu diesen Öffnungen kommt, hängt an folgenden Punkten: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 25 Prozent und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen. Die 14- Tages-Inzidenz soll am 24. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März. Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid die Kombination dieser Richtwerte beurteilen.
                       
                    • Mehr Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche

                      Der Bundesrat möchte die Altersgrenze für Kinder und Jugendliche nun auf 18 Jahre anheben und die erlaubten Sport- und Kulturangebote ausweiten. Zudem sollen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder zugänglich sein.
                       
                    • Alle weiteren Massnahmen werden verlängert

                      Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone an seiner Sitzung vom 24. Februar über den ersten Öffnungsschritt und das weitere Vorgehen entscheiden. Alle übrigen Massnahmen, die der Bundesrat am 18. Dezember 2020 und 13. Januar 2021 beschlossen hat, sollen um einen Monat bis Ende März verlängert werden.
                       
                    • Härtefallprogramme werden aufgestockt

                      Der Bundesrat beantragt, die Mittel für die kantonalen Härtefallprogramme auf insgesamt 10 Milliarden Franken aufzustocken. Davon sind 6 Milliarden für kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 5 Millionen Franken vorgesehen. Der Bund übernimmt hier 70 Prozent (4,2 Mrd.), die Kantone 30 Prozent (1,8 Mrd.). Weitere 3 Milliarden sind für grössere, oft schweizweit tätige Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 5 Millionen vorgesehen. Beiträge an grössere Unternehmen werden vollständig vom Bund finanziert, die Abwicklung der Gesuche erfolgt weiterhin durch die Kantone. Der Bund will jedoch für diese Beiträge national verbindliche Regelungen festlegen. Zudem soll die Bundesratsreserve um 250 Millionen auf 1 Milliarde Franken aufgestockt werden.
                       
                    • Kurzarbeit und Taggelder

                      Die Anzahl Taggelder für versicherte Personen soll um 66 Taggelder für die Monate März bis Mai 2021 erhöht werden. Das gilt für alle jene, die am 1. März noch anspruchsberechtigt sind. Die Voranmeldefrist wird aufgehoben und die Bewilligung bis zu sechs Monate gültig sein. Zudem soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung von aktuell 18 auf maximal 24 Monate innerhalb von zwei Jahren zu verlängern.
                       
                    • Anpassungen bei Härtefallmassnahmen

                      Die aktuellen Höchstwerte für A-Fonds-perdu-Beiträge wurden nochmals geprüft: So soll mit einem Sanierungsbeitrag des Unternehmens eine Erhöhung der Beiträge möglich sein. Damit soll sichergestellt werden, dass höhere A-Fonds-perdu-Beiträge nur an Unternehmen mit längerfristiger Fortführungsperspektive vergeben werden, um Arbeitsplätze in der Schweiz zu erhalten. Nach den anstehenden Diskussionen mit den zuständigen Parlamentskommissionen und den Kantonen, wird die angepasste Verordnung dem Bundesrat voraussichtlich am 5. März unterbreitet.

                     

                    (17. Februar, 15 Uhr)

                       

                      Gleich geht es los

                      Wir begrüssen Sie zu unserem Liveticker. Heute um 15 Uhr will der Bundesrat über seine neusten Beschlüsse informieren. Bereits im Vorfeld waren die Stimmen nach einer raschen Öffnung von Geschäften und Restaurants laut geworden - wird es welche geben? Mit dabei sind Bundespräsident Guy Parmelin, Innenminister Alain Berset und Ueli Maurer als Finanzminister.

                      (17. Februar, 14.55 Uhr)

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