Bundesrat will lockern – erste Öffnungen ab dem 1. März

Schaffhauser Nachrichten | 
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Viele Unternehmen leiden unter dem Lockdown. Bild: Melanie Duchene

Der Bundesrat will die Coronaregeln lockern: Ab dem 1. März sind erste Öffnungsschritte geplant. Zudem werden die Härtefallprogramme aufgestockt und es gibt Änderungen bei der Kurzarbeit.

Die wichtigsten Beschlüsse in der Übersicht:

  • Erster Öffnungsschritt

    In einem ersten Öffnungsschritt sollen ab 1. März alle Läden wieder öffnen können. Die Anzahl der Kundinnen und Kunden soll dabei beschränkt werden. Die Kapazitätsbegrenzungen gelten auch für Einkaufszentren als Ganzes.

    Ebenfalls wieder öffnen können sollen Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken und Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen im Aussenbereich wieder zugänglich werden. Darunter fallen etwa Zoos, Botanische Gärten und Erlebnisparks. An all diesen Orten gelten Maskenpflicht, Abstandhalten und Kapazitätsbegrenzungen.

    Ebenso können Sportanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien wieder öffnen. Hier gelten neben Kapazitätsbeschränkungen Maskentragpflicht oder Abstandhalten, erlaubt sind jeweils nur Gruppen von maximal fünf Personen. Wettkämpfe und Veranstaltungen sind im Erwachsenen-Breitensport nicht erlaubt. Im Freien sollen schliesslich private Veranstaltungen mit maximal 15 Personen wieder möglich sein.
     
  • Zweiter Öffnungsschritt

    Dieser ist für den 1. April geplant, sofern es die epidemiologische Lage zulässt. Vorgesehen wären zum Beispiel, Kultur und Sportveranstaltungen mit Publikum in eng begrenztem Rahmen wieder zu ermöglichen, ebenso Sport in Innenräumen oder die Öffnung von Restaurantterrassen.

    Ob es zu diesen Öffnungen kommt, hängt von folgenden Punkten ab: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 25 Prozent und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen. Die 14-Tage-Inzidenz soll am 24. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März. Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid die Kombination dieser Richtwerte beurteilen.
     
  • Mehr Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche

    Der Bundesrat möchte die Altersgrenze für Kinder und Jugendliche nun auf 18 Jahre anheben und die erlaubten Sport- und Kulturangebote ausweiten. Zudem sollen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder zugänglich sein.
     
  • Alle weiteren Massnahmen werden verlängert

    Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone an seiner Sitzung vom 24. Februar über den ersten Öffnungsschritt und das weitere Vorgehen entscheiden. Alle übrigen Massnahmen, die der Bundesrat am 18. Dezember 2020 und 13. Januar 2021 beschlossen hat, sollen um einen Monat bis Ende März verlängert werden.
     
  • Härtefallprogramme werden aufgestockt

    Der Bundesrat beantragt, die Mittel für die kantonalen Härtefallprogramme auf insgesamt 10 Milliarden Franken aufzustocken. Davon sind 6 Milliarden für kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 5 Millionen Franken vorgesehen. Der Bund übernimmt hier 70 Prozent (4,2 Mrd.), die Kantone 30 Prozent (1,8 Mrd.). Weitere 3 Milliarden sind für grössere, oft schweizweit tätige Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 5 Millionen vorgesehen. Beiträge an grössere Unternehmen werden vollständig vom Bund finanziert, die Abwicklung der Gesuche erfolgt weiterhin durch die Kantone. Der Bund will jedoch für diese Beiträge national verbindliche Regelungen festlegen. Zudem soll die Bundesratsreserve um 250 Millionen auf 1 Milliarde Franken aufgestockt werden.
     
  • Kurzarbeit und Taggelder

    Die Anzahl Taggelder für versicherte Personen soll um 66 Taggelder für die Monate März bis Mai 2021 erhöht werden. Das gilt für alle jene, die am 1. März noch anspruchsberechtigt sind. Die Voranmeldefrist wird aufgehoben und die Bewilligung bis zu sechs Monate gültig sein. Zudem soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung von aktuell 18 auf maximal 24 Monate innerhalb von zwei Jahren zu verlängern.
     
  • Anpassungen bei Härtefallmassnahmen

    Die aktuellen Höchstwerte für A-Fonds-perdu-Beiträge wurden nochmals geprüft: So soll mit einem Sanierungsbeitrag des Unternehmens eine Erhöhung der Beiträge möglich sein. Damit soll sichergestellt werden, dass höhere A-Fonds-perdu-Beiträge nur an Unternehmen mit längerfristiger Fortführungsperspektive vergeben werden, um Arbeitsplätze in der Schweiz zu erhalten. Nach den anstehenden Diskussionen mit den zuständigen Parlamentskommissionen und den Kantonen, wird die angepasste Verordnung dem Bundesrat voraussichtlich am 5. März unterbreitet.

Die Medienkonferenz zum Nachlesen

Die Beschlüsse der heutigen Bundesratssitzung haben Vertreter der Landesregierung im Rahmen einer Medienkonferenz bekannt gegeben. Hier können Sie die Konferenz nachlesen.

Kommentare (1)

Boris Kerzenmacher Mo 22.02.2021 - 11:11

Die dritte Welle wird kommen aus einem Zusammenspiel aus Verbreitung der neuen Mutation und dem Öffnen der Schulen und Teilen des Einzelhandels/der Dienstleistungen.

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