Kanton: Abschluss 2020 soll um 55 Mio. Franken besser ausfallen als erwartet

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Die Staatsrechnung 2020 fällt überraschend gut aus. Bild: Melanie Duchene

Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat seinen Oktoberbrief zugestellt. Darin sind einige Überraschungen enthalten. Unter anderem ein viel besserer Rechnungsabschluss 2020.

Die Staatsrechnung 2020 wird voraussichtlich wesentlich besser als budgetiert abschliessen. Das ist dem Oktoberbrief des Kantons zu entnehmen. Dieser prognostiziert aufgrund der aktuellsten Entwicklungen einen um rund 55,03 Millionen Franken verbesserten Rechnungsabschluss 2020. Ursprünglich sah das Budget 2020 einen Aufwandüberschuss von 2,02 Millionen Franken vor.

Die Hauptgründe für das voraussichtlich wesentlich bessere Rechnungsergebnis, trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie, sind laut Kanton vielschichtig: So trugen Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank in Höhe von 19,18 Millionen Franken, der um 14,05 Millionen Franken höhere Finanzertrag (z.B. Kantonalbank) sowie höhere Steuereinnahmen im Umfang von 13,27 Millionen Franken und ein höherer Anteil an der direkten Bundessteuer von 7,63 Millionen Franken ihren Teil dazu bei.

Diese höheren Einnahmen resultieren aus der Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) und sind teilweise auf einmalige Effekte zurückzuführen. Bei den Aufwandpositionen erhöhen sich die Beiträge an öffentliche Gemeinwesen und Dritte um 11,22 Millionen Franken insbesondere wegen Covid-19-Massnahmen. Diese können aber durch eine gleich hohe Entnahme aus der entsprechenden finanzpolitischen Reserve neutralisiert werden. Geringfügig höher wird der Personalaufwand (0,11 Millionen Franken) sowie der Sachaufwand (0,09 Millionen Franken) ausfallen. Die Nettoinvestitionen reduzieren sich insbesondere wegen Projektverschiebungen im Baudepartement sowie aufgrund der vorgezogenen Umsetzung des Projekts «E-Filing» um 2,15 Millionen Franken.

Durch diese guten Zahlen wolle der Kanton auf die Entnahme aus der finanzpolitischen Reserve bei den Steuern der juristischen Personen verzichten. Gestrichen werden soll auch die Entnahme aus der finanzpolitischen Reserve bei den natürlichen Personen, weil es bei der Gesetzesberatung zugunsten höherer Versicherungsabzüge zu Verzögerungen gekommen ist. (rd)

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