Ausweispflicht in Schaffhauser Bars und Clubs wird verlängert

Schaffhauser Nachrichten | 
Lesenswert
Noch keine Kommentare
Die Ausweispflicht für Clubs und Bars wird über den Herbst hinaus verlängert. Archivbild: Selwyn Hoffmann

Wer in Schaffhausen in den nächsten Wochen und Monaten eine Bar oder einen Club besuchen will, muss weiterhin einen Ausweis auf sich tragen. Die Kantonsregierung hat die Ausweispflicht für diese Art von Unterhaltungslokalitäten bis zum 1. November 2020 verlängert. Grund dafür seien die Fallzahlen, welche im Kanton seit Anfang August wieder stärker ansteigen.  Bar- und Clubbetreiber sind also weiterhin dazu verpflichtet, mittels Kontrolle eines amtlichen Ausweises die Richtigkeit der erhobenen Kontaktdaten zu überprüfen. Weiter müssen sie gegenüber dem Gesundheitsamt Personen bezeichnen, die während eines täglichen Zeitfensters erreichbar sind, und auf Ersuchen hin innert zwei Stunden die Personal- und Gästeliste übermitteln.

Ist dieser Artikel lesenswert?

Ja
Nein

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren