Kanton führt Ausweispflicht in Bars ein

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Die Verfügung gilt ab diesem Freitag. Bild: Melanie Duchene

Nachdem in verschiedenen Kantonen Personen öfter falsche Kontaktdaten in Clubs und Bars angegeben hatten, greift der Kanton Schaffhausen jetzt durch:

Der Kanton Schaffhausen verpflichtet Bars und Clubs, die Richtigkeit der erhobenen Kontaktdaten anhand eines amtlichen Ausweises zu überprüfen. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Gesundheitsamts über zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie tritt am Freitag, 10. Juli in Kraft und gilt vorerst bis Sonntag, 16. August. Das teilte die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung mit. Die Verfügung gilt für Bar- und Clubbetriebe, inklusive Pubs, Dancings, Discotheken, Tanzlokale u.ä., im Kanton Schaffhausen, in denen nur für einen Teil der Gäste Sitzgelegenheiten zur Verfügung stehen und die Konsumation zumindest teilweise stehend erfolgt oder in welchen eine Tanzmöglichkeit besteht. Nicht betroffen von dieser Massnahme sind Restaurationsbetriebe mit nur wenigen Stehplätzen.

Als Begründung führte der Kanton die in den letzten Wochen steigenden Fallzahlen an. Auch im Kanton Schaffhausen war es in den vergangenen Wochen zu einer Zunahme gekommen. Aus verschiedenen, auch benachbarten Kantonen lägen Meldungen über Ansteckungen von (grösseren) Personengruppen in Bars und Clubs vor. Dies zeige, dass in diesem Bereich die Ansteckungsgefahr besonders gross sei, da die Distanzregeln oft nicht eingehalten werden könnten. Die Untersuchung einzelner Vorfälle habe zudem ergeben, dass zahlreiche Besucherinnen und Besucher solcher Betriebe falsche Kontaktdaten angegeben hätten. Dadurch würde ein rasches und zielgerichtetes Contact Tracing durch die kantonalen Gesundheitsbehörden behindert und im Ergebnis die Gesundheit einer grossen Anzahl von Menschen erheblich gefährdet werden.

Die im Kanton Schaffhausen gelegenen Bars und Clubs würden zudem verpflichtet werden, über die E-Mail-Adresse corona@sh.ch bis Freitag, 10. Juli, mindestens eine Ansprechperson inklusive Kontaktdaten anzugeben, welche auf Verlangen die Besucherlisten eines jeden Tages/Abends innert zwei Stunden übermitteln könne.

Bar-, Pub- und Clubbetriebe sind aktuell verpflichtet, bei den Gästen vor deren Einlass Name, Vorname, Postleitzahl, Wohnort, Handynummer, E-Mail-Adresse und nach Möglichkeit die Zeit des Eintritts und des Austritts in das Lokal zu erheben und in elektronischer Form abzulegen. Ab Freitag, 10. Juli 2020, 17:00 Uhr, sind sie weiter verpflichtet, die von ihren Gästen angegebenen Kontaktdaten anhand eines amtlichen Ausweises (Pass, Identitätskarte oder Führerausweis) zu überprüfen.

Bei Nichtbefolgen der angeordneten Massnahmen werden diese zwangsweise durchgesetzt, nötigenfalls mit Hilfe der Polizei. Bei fortgesetzter Missachtung kann der Betrieb geschlossen werden. (rd)

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