Kokain auf Geld: Bundesgericht kassiert Schaffhauser Urteil

2017 fand die Schaffhauser Staatsanwaltschaft Kokainspuren auf knapp 28'000 Franken und zog das Geld ein, da es wohl aus kriminellen Quellen stammte. Das geht nicht, sagte nun das Bundesgericht.
Die Schaffhauser Staatsanwaltschaft darf 28'000 Franken, die es bei der Untersuchung eines Falles sichergestellt hatte, nicht einziehen, auch wenn Spuren von Kokain auf dem Geld war. Das entschied das Bundesgericht. Bei der Kontrolle eines Fahrzeugs am Grenzübergang Thayngen im Juni 2017 fanden Grenzwächter eine grosse Summe Geld beim Beifahrer. Der Mann trug in den Hosentaschen fast 11'000 Franken, rund 4900 Euro, 3600 US-Dollar und 7300 Serbische Dinar (65 Franken) mit sich. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei gut 17'500 Franken. An zahlreichen Geldscheinen wurden später Drogenspuren gefunden, jedoch konnte nicht nachgewiesen werden, dass das Geld aus Drogengeschäften stammte. Da die Staatsanwaltschaft davon ausging, dass das Geld aus dem Drogehandel stammte, behielt sie es vorerst ein. Jetzt entschied das Bundesgericht, dass dies nicht rechtens war. Zuvor hatte das Schaffhauser Obergericht seinen Entscheid auf eine interne Weisung abgestützt, wonach ein Bündel Geld als kontaminiert gilt, wenn fünf Geldnoten Drogenspuren aufweisen. Gemäss Bundesgericht dürfe daraus nicht gefolgert werden, dass das entsprechende Geld krimineller Herkunft ist. Die Bundesrichter begründeten den Entscheid weiter damit, dass nicht klar sei, woher die Kokainspuren auf das Geld gekommen sein könnten. Somit sei nicht automatisch davon auszugehen, dass es aus kriminellen Quellen stamme. (rd)