Hotz hat Beschwerde zu SH-Power-Abstimmung eingereicht

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Walter Hotz zeigt sich mit dem Vorgehen bei der SH-Power-Abstimmung gar nicht einverstanden. Archivbild: Selwyn Hoffmann

Walter Hotz gibt im Kampf gegen den Regierungsrat nicht auf: Am Montagmorgen hat er zur SH-Power-Abstimmung eine erneute Beschwerde eingereicht.

SVP-Politiker Walter Hotz hat am Montagmorgen eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schaffhauser Obergericht eingereicht. Hotz akzeptiert nicht, dass der Schaffhauser Regierungsrat seine Abstimmungsbeschwerde zum geplanten Neubau des Werkhofs von SH Power abgewiesen hat. Ihn störte, dass das Stimmvolk am vergangenen Sonntag nur über einen Zusatzkredit abgestimmt hatte und nicht über das gesamte Projekt. Der Regierungsrat hingegen sieht inhaltlich keinen Grund, der eine Beschwerde rechtfertigen würde. Zudem sei sie verspätet eingereicht worden. Auch dieses Mal musste sich Hotz sputen mit dem Einreichen der Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Obergericht. Er hatte lediglich fünf Tage Zeit, erklärt er im Interview mit Radio Munot. Hotz erwartet den Entscheid des Obergerichts in rund einem halben Jahr.

Walter Hotz spricht über die kurze Beschwerdefrist

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