Obergericht lehnt Abstimmungsbeschwerde von Hotz ab

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Der Schaffhauser SVP-Präsident Walter Hotz. Bild: Selwyn Hoffmann

Das Obergericht Schaffhausen hat eine Abstimmungsbeschwerde des SVP-Präsidenten Walter Hotz abgelehnt. Es ging um den Zusatzkredit für den SH-Power Werkhof.

Das Schaffhauser Obergericht hat die Beschwerde von Walter Hotz (SVP) betreffend die städtische Volksabstimmung vom 17. November 2019 zum Zusatzkredit für den SH Power-Werkhof abgewiesen. Das teilte die Instanz in einer Medienmitteilung mit.

Hotz hatte letztes Jahr Abstimmungsbeschwerde beim Schaffhauser Regierungsrat eingereicht, welche allerdings abgelehnt wurde. Darin hatte er verlangt, dass die Abstimmung abgesetzt werden solle. Das geänderte Bauvorhaben benötige einen neuen Investitionskredit. Die von den Schaffhauser Stimmberechtigten im Juni 2016 angenommene Vorlage zum Neubau des SH-Power-Werkhofs im Schweizersbild sei in wesentlichen Teilen abgeändert worden - deswegen würde zu Unrecht nur über einen Zusatzkredit abgestimmt.

Der Regierungsrat lehnte die Beschwerde mit der Begründung ab, sie zu spät eingereicht worden sei. Aber auch inhaltlich wäre sie abzuweisen – da an den zentralen Elementen des Projekts sei nichts geändert worden.

Das Obergericht gab dem Regierungsrat Recht, was die Ablehnung betraf. In der Urteilsbegründung wurde aufgeführt, dass Hotz während über 20 Jahren und bis Ende Juni 2019 Mitglied des Grossen Stadtrats gewesen sei, zudem seit mehreren Jahren Kantonsrat und seit 2018 Präsident der kantonalen SVP. Unter anderem angesichts dieser Umstände gelangte das Obergericht zur Auffassung, dass Walter Hotz rechtzeitig Kenntnis von der Abstimmungsvorlage und den vom ihm gerügten Mangel erlangt haben musste. Gemäss Obergericht entschied der Regierungsrat daher zu Recht, dass Walter Hotz seine Beschwerde verspätet erhoben hatte. (rd)

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