Schuss bei Schaffhauser Polizei könnte Geld- oder Haftstrafe zur Folge haben

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Beide Polizisten wurden ins Spital gebracht, wobei der am Gehör verletzte Mann bereits wieder zu Hause ist.

Nachdem gestern zwei Polizisten der Schaffhauser Polizei durch einen Schuss, der sich aus einer Dienstwaffe gelöst hatte, verletzt wurden, drohen einem jetzt rechtliche Konsequenzen.

Der Fall des losgegangenen Schusses bei der Schaffhauser Polizei könnte Konsequenzen haben. Gestern Abend hantierte ein Polizist an seiner Dienstwaffe, als sich ein Schuss löste. Dabei wurden er und ein Kollege verletzt. Beide mussten ins Spital gebracht werden. Die Schaffhauser Staatsanwaltschaft untersucht diesen Fall nun. Im Vordergrund der Untersuchung stehe vor allem fahrlässige Körperverletzung, sagt Staatsanwalt Peter Sticher. Je nachdem könnte dem Polizisten eine Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe drohen.

Warum sich der Schuss löste, sei derzeit Gegenstand der Untersuchung der Schaffhauser Staatsanwaltschaft. Der Vorfall ereignete sich laut neuesten Informationen in den Räumlichkeiten der Schaffhauser Polizei an der Emmersbergstrasse. Der 37-jährige Waffenträger habe einen Handdurchschuss erlitten, ein zweiter anwesender 30-jähriger Polizist musste wegen eines Knalltraumas behandelt werden. 

Beide Polizisten wurden ins Spital gebracht, wobei der am Gehör verletzte Mann bereits wieder zu Hause ist. (lex/RM)

Peter Sticher, erster Staatsanwalt des Kantons Schaffhausen, erklärt wie es jetzt rechtlich weitergeht:

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