Lastwagenchauffeur auch in zweiter Instanz verurteilt

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Als zweite Instanz befasst sich das Schaffhauser Obergericht mit dem Fall. Bild: OPP

Ein 58-Jähriger hat 2017 eine Frau mit seinem LKW überrollt. Er wurde bereits wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt, jetzt entschied in zweiter Instanz das Obergericht.

Nachdem ein 58-jähriger LKW-Chauffeur bereits vom Kantonsgerichts wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung für schuldig befunden war, bestätigte heute das Obergericht das erstinstanzliche Urteil. Zuvor hatte der Mann gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Ende August 2017 veränderte ein tragischer Unfall das Leben einer heute 84-jährigen Frau. Gegen 10.30 Uhr wurde sie von einem Lastwagen überrollt, der vom Münsterplatz im Schritttempo in Richtung Klosterstrasse abgebogen war. Die Strasse war an diesem Tag ausnahmsweise in beide Richtungen befahrbar - dies wegen einer Baustelle. Die Frau erlitt beim Unfall mehrere Knochenbrüche und weil der LKW zunächst auf ihr zum Stillstand kam, musste ihr ein Unterschenkel amputiert werden. 

Der Lenker bemerkte die Tragödie erst, als ein Zeuge angerannt kam und ihm sagte, dass eine Frau unter den Rädern liege. Er habe in den Spiegel, nach links und rechts sowie nach vorne geschaut und die Frau zu keinem Zeitpunkt gesehen oder schreien gehört, sagte der heute 58-jährige LKW-Chauffeur im April 2019 vor dem Schaffhauser Kantonsgericht. 

Der Beschuldigte bedauerte den Unfall, bestritt aber, dass er ihn hätte verhindern können. Das Obergericht verurteilte den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 100 Franken. (lex/RM)

Die Hintergründe zum Gerichtsfall gibt's im Audio auf Radio Munot:

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