Thomas Minder verstösst mit Wahlkampf nicht gegen Datenschutzgesetz

Radio Munot | 
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Der parteilose Thomas Minder möchte am 20. Oktober wieder in den Ständerat einziehen.

Viele Schaffhauser hatten in der letzten Zeit Post vom parteilosen Ständeratskandidat Thomas Minder. Ist das rechtlich überhaupt in Ordnung?

Der Schaffhauser Ständeratskandidat Thomas Minder setzt bei seinem Wahlkampf auf persönlich adressierte Briefe. Darin verwendet er auch Informationen wie beispielsweise das Alter der Adressierten. Diese Daten wurden unter anderem bei Einwohnerkontrollen eingeholt, sagt Minders persönlicher Sekretär, Claudio Kuster, im Interview mit Radio Munot.

Es sei datenschutzrechtlich in Ordnung, diese Daten zu benützen, sagt der Schaffhauser Datenschutzbeauftragte, Christoph Storrer, auf Anfrage. Die Daten werden in diesem Fall für einen ideellen Zweck genutzt. Nachdem sie verwendet wurden, müssen die Daten wieder gelöscht werden.

Christoph Storrer, Schaffhauser Datenschutzbeauftragte, im Gespräch mit Radio Munot:

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