Bundesgericht befasst sich mit Schaffhauser Fall

Ein Streit um Lohnzahlungen hat es bis zum Bundesgericht in Lausanne geschafft.
Das Bundesgericht in Lausanne behandelt am kommenden Dienstag einen Fall aus dem Kanton Schaffhausen. Dabei geht es um eine deutsche Firma mit Zweigniederlassung in Schaffhausen, die im Februar 2018 vom Schaffhauser Obergericht zu einer Lohnnachzahlung verurteilt worden war und den Entscheid ans Bundesgericht weiterzog.
Die Firma hatte ihre Mitarbeiter im Dezember 2011 darüber informiert, die Löhne der Grenzgänger wegen der Eurokrise künftig in Euro statt in Schweizer Franken auszuzahlen. Wer keine einvernehmliche Vertragsänderung unterzeichne, dem werde eine Änderungskündigung ausgesprochen, so das Unternehmen.
Von der Massnahme betroffen war auch eine Angestellte in der deutschen Nachbarschaft. Hatte sie Ende 2011 einen monatlichen Grundlohn von rund 5260 Franken plus Bonus und Schichtzulagen erhalten, waren es nach der Anpassung noch umgerechnet 4640 Franken sowie Bonus und Schichtzulagen. 70 Prozent des totalen Betrags erhielt sie in Euro, den Rest in Franken. Ende November 2014 wurde die Frau entlassen und gelangte ans Schaffhauser Kantonsgericht.
Indirekte Diskriminierung
Vor Kantonsgericht verlangte die Frau eine Lohnnachzahlung von rund 20 000 Franken brutto und 5 Prozent Zins seit Mitte Februar 2015 – zu dieser Zeit war ein Schlichtungsgesuch beim zuständigen Friedensrichteramt eingegangen. Das Gericht lehnte die Klage ab, worauf die Frau ans Obergericht gelangte und recht bekam. Die Grenzgänger würden im Widerspruch zum Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU indirekt diskriminiert, so das Obergericht.
Zwar könne ein Lohn grundsätzlich auch in Euro ausgezahlt werden, und eine einvernehmliche Lohnreduktion sei zulässig. Doch die vom Unternehmen angeführten tieferen Lebenshaltungskosten der Grenzgänger würden die eine Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen. (heu)