Mordfall Hemmental: Verteidiger zieht Urteil ans Bundesgericht

Schaffhauser Nachrichten | 
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Der Verteidiger im Fall Hemmental zieht das Urteil weiter an das Bundesgericht.

Der tragische Mordfall Hemmental wird weiter verhandelt. Der Verteidiger der jungen Frau zieht den Entscheid des Obergerichts vor das Bundesgericht.

Der Mordfall Hemmental vom Dezember 2015 kommt vor das Bundesgericht. Christoph Storrer, der amtliche Verteidiger der mutmasslichen Mörderin, kündigte gestern an, den Entscheid des Obergerichts des Kantons Schaffhausen an die höchste Gerichtsinstanz des Landes weiterzuziehen.

In zweiter Instanz sprach das Obergericht im Juni eine 28-jährige Frau des Mordes, der einfachen Körperverletzung, der mehrfachen Nötigung und der Zuwiderhandlung gegen das Waffengesetz schuldig (SN vom 28. Juni). Die Schweizerin wurde zu 15½ Jahren Haft verurteilt. Das Obergericht bestätigte damit das Urteil des Schaffhauser Kantonsgerichts vom Juni 2017. Die Kantonsrichter hatten die 28-jährige Beschuldigte sogar zu 16½ Jahren Haft verurteilt. Beide Gerichte sahen es als erwiesen an, dass die Beschuldigte im Dezember 2015 in der elterlichen Wohnung in Hemmental ihren Vater auf brutalste und besonders verwerfliche Weise ermordet hatte.

«Ungenügende Beweise»

Bereits im Anschluss an die Verhandlung im Sommer kündigte Storrer an, dass er das Urteil wohl ans Bundesgericht weiterziehen werde. Nun liegt das begründete, schriftliche Urteil des Obergerichts vor. Erst dieses ermöglicht es juristischen Parteien, bei der nächsthöheren Gerichtsinstanz Beschwerde einzulegen. «Die ausführliche Begründung hat nichts an meiner Meinung geändert», sagte Storrer gestern.

Er stört sich insbesondere an zwei Dingen: «Einerseits ist die Beweis­erhebung ungenügend, andererseits wurde die Beweiswürdigung willkürlich vorgenommen.» Der Vorwurf des Mordes sei nicht haltbar, so der Verteidiger. In seinem Plädoyer vor dem Obergericht sprach Storrer von einem fatalen Fehlurteil, welches das Kantonsgericht gefällt habe.

Rund vier Monate dauerte es, bis das begründete Urteil vorlag. «Es ist kein alltäglicher Fall», so der Anwalt. Dennoch übt er leise Kritik am Obergericht: Gewisse Ordnungsvorschriften seien grosszügig ausgelegt worden. «Doch jetzt bin ich einfach froh, dass ich die Beschwerde formulieren kann», sagt Storrer. (dmu)

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